An der Plakatwand am Bahnsteig, während der TikTok-Videos am Handy oder beim Hauptabendfilm am Sofa – niemand kann Werbeanzeigen entkommen. Ein Slogan hier, ein markiger Spruch da, versprochen werden dem Konsumenten wahre Wunder. Doch wie weit darf Werbung gehen? Krone+ hat sich die Richtlinien angesehen.
Sie stehen Körper an Körper gedrängt in der Straßenbahn, sehnen die nächste Station herbei. Ihr Blick fällt auf die Werbefläche eines Deo-Produzenten, der mit einer 72-stündigen Wirkung prahlt. Zwangsläufig drängt sich die Frage auf: „72 Stunden – kann das wirklich sein? Und warum probiert das mein Nebenmann nicht aus?“
Bis 2011 reichte den Werbetreibenden noch der Schmäh vom 48-Stunden-Deo. Doch das war nicht genug. Es mussten 72 Stunden her. Vereinzelt verirrt sich jetzt sogar schon die Zahl 96 auf die Verpackung. Ein Irrsinn. Wer 72 oder 96 Stunden nicht duschen geht, verzichtet in der Regel generell auch auf ein Deo. Rund ein Drittel der Bevölkerung sprüht, schmiert oder rollt sich keine Duftmischung unter die Achsel. Dass 72 und noch mehr 96 Stunden frischer Duft reine Illusion sind, wissen auch die Hersteller. Ob derart dreiste Versprechen erlaubt sind, hat sich Krone+ angesehen:
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