Althäuser wurden in den letzten Jahren immer mehr zum Spekulationsobjekt. Jedes vierte Haus wechselte den Besitzer, oft mehrfach. Dadurch stiegen die Preise enorm, die Eigentümer versuchen diese bei den Mietern zurückzuverdienen. Folge sind vielfach überhöhte Mieten sowie massiver Druck auf die Bewohner, warnt die AK.
Alleine in Wien gibt es 20.000 Häuser, die vor 1945 erbaut wurden und dadurch dem Mietrechtsgesetz unterliegen. Das regelt die Höhe der Mieten mit dem Richtwert (aktuell 6,67 Euro je Quadratmeter in Wien, dazu kommen mögliche Lagezuschläge). Aber nur eigentlich, so Wohnexperte Thomas Ritt von der AK. „Nach unseren Untersuchungen sind rund 90 Prozent der Altbau-Mieten überhöht, viele zahlen etwa 2000 Euro im Jahr zu viel. Grund ist, dass die Häuser zu Spekulationsobjekten wurden.“
Konkret wurden seit 2000 bis 2022 laut Studie der TU Wien gleich 6400 Althäuser verkauft, 1600 davon sogar mehrmals. Käufer waren fast ausschließlich Profi-Immobilieninvestoren, die „Betongold“ suchten.
Zinshäuser seit 2000 um 511 Prozent teurer
Und jedes Mal stieg dadurch der Marktwert. Bekam man früher ein Zinshaus um durchschnittlich 573.000 Euro, so zahlten Investoren 2022 bereits 3,5 Millionen dafür – ein Anstieg um satte 511 Prozent!
Und: Bei binnen zwei Jahren gleich wieder weiterverkauften Häusern, wo der Eigentümer also kaum etwas in die Sanierung gesteckt hat, stieg der Gewinn durch den Verkauf von durchschnittlich 91.600 Euro auf gleich 815.000 Euro. „Diese wahnsinnige Preisdynamik mussten die Käufer natürlich finanzieren. Mietwucher ist daher dann keine Seltenheit, sondern fast Voraussetzung für dieses Geschäftsmodell“, so AK-Experte Ritt.
Zwar gilt dann im Prinzip weiterhin der Richtwert-Zins, doch die neuen Vermieter greifen nicht selten zu brachialen Methoden, um die Bewohner unter Druck zu setzen. „Nicht selten sind die Bestandsmieter im Weg und sollen zum Ausziehen gebracht werden“, weiß Mara Verlic von der AK nach Befragungen von Betroffenen.
Wie Altmieter vertrieben werden
Vier Methoden sind gebräuchlich:
Die AK hilft dagegen mit kostenlosen Mieten-Checks, also der Überprüfung von Verträgen auf Angemessenheit der Miete. Ist diese überhöht, dann kann man über die AK dagegen klagen. Auch das gratis und ohne Klagerisiko.
Beratung ist aber nicht genug, fordert Ritt schärfere rechtliche Möglichkeiten gegen „Miethaie“.
Erstens ein einfacheres transparentes Mietrecht, wo die legale Miete genau definiert ist und die Zuschläge auf maximal 25 Prozent begrenzt sind.
Weiters ein Verbot von Befristungen. Schon alleine, weil sich viele davon betroffene Mieter trotz überhöhten Verträge nicht zu wehren trauen.
Bei Sanierungen des Althauses können die Kosten derzeit für 10 Jahre auf die Mieten aufgeschlagen werden. Diese Frist sei auf 20 Jahre zu verdoppeln, die Belastung der Bewohner würde sich dadurch länger verteilen und verringern.
Und schließlich müssen Mietbetrüger härtere Strafen fürchten. Derzeit enden Prozesse nur so, dass der einzelne Mieter seinen zu viel gezahlten Zins zurückerhält. Bei allen anderen wird weiter abkassiert. Die AK fordert, dass jedenfalls die doppelte überhöhte Miete zurückzuzahlen ist und auch Haftstrafen verhängt werden. Weiters sollten dann unbefristete automatisch in befristete Verträge umgewandelt werden.
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