"Nix mehr zu machen"

Freund in den Kopf geschossen: Wiener erhält 3 Jahre Haft

Österreich
26.02.2013 16:27
Weil er Anfang Juli 2012 in seiner Wohnung im Wiener Bezirk Ottakring seinem besten Freund mit einer abgesägten Schrotflinte in den Kopf geschossen hatte, ist ein 46-Jähriger am Dienstag rechtskräftig zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte nach der Tat noch zwölf Tage neben der in eine Decke eingewickelten Leiche gelebt, ehe er sich seinem Sozialbetreuer anvertraute.

Ursprünglich hatte die Anklagebehörde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Dann taten sich jedoch Zweifel an den Schilderungen des 46-Jährigen auf. So stellte ein Schießsachverständiger fest, dass sich an den Händen des 45-jährigen Opfers keine Schmauchspuren fanden. Dies passte jedoch nicht zur Aussage des Angeklagten, dass Christian J. die Schrotflinte zum Zeitpunkt der Schussabgabe in der Hand gehabt hatte. Ein erstes, mit dem Fall betrautes Gericht erklärte sich daraufhin für unzuständig, die Anklagebehörde reichte in weiterer Folge eine Mordanklage nach.

"Er war doch das Anzige, was ich g'habt hab'"
"I würd' doch net den anzigen Freund daschieß'n, der imma auf mi aufpasst hat, wenn's mir schlecht gangen is'", gab der 46-Jährige nun vor einem Schwurgericht zu bedenken. Er habe "dem Christian net amal wehtun wollen. Er war doch das Anzige, was ich g'habt hab' außer meim Hund". Er und "der Christian" hätten am Tag des Vorfalls am Küchentisch mit einem Schrotgewehr hantiert, erzählte der Angeklagte: "Er hat's net aufziehen können. Er war zu patschert. Ich hab ihm hundert Mal das Aufziehen gezeigt. I wollt' nur, dass er das Spannen kann."

"I hab' mi g'schreckt. Und er war tot"
Nach einer wiederholten Demonstration der Funktionsweise habe er dem Freund wieder das Gewehr zum Nachmachen übergeben wollen. Da habe sich dann ein Schuss gelöst: "I hab' mi g'schreckt. Und er war tot." Es sei ihm noch immer schleierhaft, "wie ihn das am Kopf getroffen hat", wunderte sich der Angeklagte.

Auf die Frage, weshalb er den Toten eingewickelt habe, erwiderte der Mann: "Das schaut ja net schön aus, so a Leich'." Zur Geruchseindämmung habe er diese auch mit Putzmittel besprüht. Auf die Frage der Richterin, weshalb er denn nicht die Polizei alarmiert habe, wenn doch ein reines Unglück vorlag, verwies der Angeklagte auf seine 25 Vorstrafen und seinen vierbeinigen Liebling: "Weil nix mehr zu machen war. Warum sollt ich da auch die Polizei rufen? Ich wär' ins Gefängnis kommen. Aber ich wollt' meinen Hund gut versorgt wissen."

Die acht Geschworenen verwarfen mehrheitlich die Mordanklage der Staatsanwaltschaft und schenkten der Unfallversion des Angeklagten Glauben. Der Schütze wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen.

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