Was für ein anstrengendes Urlaubsende für jene mehr als 40 Österreicher, die seit Tagen am Flughafen in Rom festsitzen: Immer wieder wurde ihr Rückflug nach Wien verlegt. Kennen Sie das? Oder dass Sie wegen Überbuchung bzw. Annullierung nicht fliegen können? Was Ihnen in solchen Fällen zusteht, hat die „Krone“-Ombudsstelle für Sie recherchiert!
Die Rechte von Flugreisenden sind grundsätzlich in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Sie gilt sowohl für Individual- als auch für Pauschalreisen. Und zwar dann, wenn man einen Flug von einem Flughafen innerhalb der EU antritt. Außerdem, wenn man aus einem Drittstaat abfliegt und innerhalb der EU landet, sofern die Airline ihren Hauptsitz in der EU hat.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.