Überlange Verfahren, politische Debatten über politischen Einfluss – nun hat sich die Regierung nach zähen Verhandlungen auf die Etablierung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Die Justizreform bleibt aber umstritten. Was das nun bedeutet.
Zwist bis zur letzten Minute, dann doch die Einigung: Österreich bekommt eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft. Ein Dreiergremium, gewählt für sechs Jahre. „Ein Knackpunkt war die parlamentarische Kontrolle der neuen Einrichtung“, sagt Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk. Er war selbst Teil eines Expertengremiums der Regierung und befürwortet die aktuelle Lösung. Es gibt auch kritische Stimmen. Doch was wird sich nun ändern?
Bedenken auch von Rechtsanwälten
Nicht überall herrscht umfassende Begeisterung über den Beschluss. Die FPÖ sieht generell keine Notwendigkeit für die Bundesstaatsanwaltschaft. Auch die Staatsanwälte sind skeptisch beim Bestellungsmodus. Auch im Bereich der Rechtsanwälte gibt es noch Bedenken. Man bleibt zurückhaltend. Präsident Armenak Utudjian: „Da es sich dabei um einen weitreichenden Eingriff in die Verfassung und die rechtsstaatliche Praxis in Österreich handelt, werden wir vorerst intern beraten.“
Es bleiben zentrale Fragen. Hat eine möglicherweise unkontrollierte Höchststaatsanwaltschaft nicht zu viel Macht? Und was passiert, wenn diese in problematischer Art ausgeübt wird?
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