Bundesstaatsanwalt

Einigung in letzter Minute: Was das nun bedeutet

Innenpolitik
09.07.2025 18:39

Überlange Verfahren, politische Debatten über politischen Einfluss – nun hat sich die Regierung nach zähen Verhandlungen auf die Etablierung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Die Justizreform bleibt aber umstritten. Was das nun bedeutet.

Zwist bis zur letzten Minute, dann doch die Einigung: Österreich bekommt eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft. Ein Dreiergremium, gewählt für sechs Jahre. „Ein Knackpunkt war die parlamentarische Kontrolle der neuen Einrichtung“, sagt Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk. Er war selbst Teil eines Expertengremiums der Regierung und befürwortet die aktuelle Lösung. Es gibt auch kritische Stimmen. Doch was wird sich nun ändern?

  • Weisungsfreiheit: Österreich wird – sofern es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament gibt, wovon auszugehen ist – weisungsfrei an der Spitze der Ankläger. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) meint glücklich, sie sei die wohl letzte Person mit Weisungspotenzial für Anklagen und Verfahren.
  • Verfahrensdauern: Die dürften verkürzt werden. In Causen wie Grasser, Kurz etc. Buwog dauerte es bis zur rechtskräftigen Erledigung 16 Jahre. Funk: „Das betrifft aber nur die clamorosen Fälle, wo es bis an die Spitze der Entscheidung geht. Nicht jene gegen die viel zitierten ,Hendldiebe‘.“
  • Mehr Transparenz: Durch die unabhängige Spitze könnte sich auch das Bild nach außen bessern. Derzeit gibt es nämlich – durch Kritik der EU und nicht zuletzt durch die Erkenntnisse einer U-Kommission – den Eindruck, in Österreich gebe es eine „Zweiklassenjustiz“.
  • Kontrolle: Die zentralen Fragen in einem traditionell durch und durch parteipolitisch determinierten Österreich lauten: Wer werden die Topjuristen sein? Und wer wird sie bestimmen? Hier gab es bis zuletzt heftige Debatten. Vor allem, was eine Kontrolle durch das Parlament betrifft, die die ÖVP wollte. Doch SPÖ und NEOS haben sich durchgesetzt. Dass es künftig keine Kontrolle mehr geben könnte, sorgt für Kritik bei Spitzenjuristen. Für die Kanzlerpartei steht aber fest, es werde eine parlamentarische Kontrolle geben, die Frage sei nur jene nach der Ausgestaltung.
Bis zuletzt wurde intensiv die heikle Thematik verhandelt: Beate-Meinl Reisinger (Neos), ...
Bis zuletzt wurde intensiv die heikle Thematik verhandelt: Beate-Meinl Reisinger (Neos), Alexander Pröll (ÖVP) und Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ).(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Bedenken auch von Rechtsanwälten
Nicht überall herrscht umfassende Begeisterung über den Beschluss. Die FPÖ sieht generell keine Notwendigkeit für die Bundesstaatsanwaltschaft. Auch die Staatsanwälte sind skeptisch beim Bestellungsmodus. Auch im Bereich der Rechtsanwälte gibt es noch Bedenken. Man bleibt zurückhaltend. Präsident Armenak Utudjian: „Da es sich dabei um einen weitreichenden Eingriff in die Verfassung und die rechtsstaatliche Praxis in Österreich handelt, werden wir vorerst intern beraten.“

Es bleiben zentrale Fragen. Hat eine möglicherweise unkontrollierte Höchststaatsanwaltschaft nicht zu viel Macht? Und was passiert, wenn diese in problematischer Art ausgeübt wird?

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