Sommer ist Urlaubszeit, auch für Flüchtlinge, die das Recht haben, ins Ausland zu reisen. Aber das birgt auch Risiken, vor allem, wenn man ins Heimatland reist, aus dem man geflohen ist. Bereits jetzt erfolgt jede siebente Schutz-Aberkennung wegen „Reisetätigkeit“, doch ÖVP-Politiker wollen in Oberösterreich mehr Klarheit.
Zu schwammig sei die Regelung über die Aberkennung des Schutzstatus für Asylberechtigte und subsidiär Schutzbedürftige, wenn sie in ihre Heimatländer reisen – was ihnen prinzipiell erlaubt ist, etwa um Besitzansprüche zu klären. „Gibt es auch nur den leisesten Verdacht, dass ein Flüchtling mit Urlaubsabsichten in sein Heimatland reist, muss der Schutzstatus schleunigst entzogen werden“, wünscht sich ÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger Klarheit von der künftigen Bundesregierung.
Reisetätigkeiten von Asylberechtigten werden auch dann überprüft, wenn sie die Behörde mitbekommt – etwa wenn die Grenzpolizei diese feststellt. Aber die Aberkennung des Schutzstatus erfolgt in Einzelfallprüfungen. Im Vorjahr wurden bundesweit 2860 Aberkennungsverfahren eingeleitet, davon 403 wegen Reisebewegungen. Die meisten betrafen Russland mit 100, dahinter Syrien (94) und Afghanistan (76). Auch acht staatenlose Flüchtlinge haben durch Reisen ihren offiziellen Asylstatus riskiert.
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