"Eine Farce"

Adelsmayr in Dubai zu lebenslanger Haft verurteilt

Österreich
21.10.2012 09:55
Hartes, für den betroffenen österreichischen Arzt Eugen Adelsmayr unverständliches Urteil eines Gerichts in Dubai: Der Anästhesist und Intensivmediziner wurde am Sonntag in einem Mordprozess in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Mitangeklagter, ein indischer Arzt, wurde freigesprochen, wie Adelsmayr mitteilte. Er sprach von einer "Farce".

Dem Intensivmediziner und seinem Mitangeklagten war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Krankenhaus in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Nach einem Prozess am Dubai Court, der im April 2009 begonnen und in dem die Staatsanwaltschaft von Beginn an die Todesstrafe verlangt hatte, folgte nun, am 20. Verhandlungstermin, der Spruch des Gerichtes.

Adelsmayr (53) war nach einem diplomatischen Tauziehen zunächst ab September 2011 zeitweise aus Dubai ausgereist, seit Ende Dezember vergangenen Jahres lebt er wieder dauerhaft in Österreich. Am Sonntag kommentierte der gebürtige Oberösterreicher, der mittlerweile an eine Salzburger Privatklinik arbeitet, den Gerichtsspruch so: "Das Urteil ist natürlich eine sehr schwere Belastung, so eine Farce. Begründbar ist es nicht. Es fällt mir schwer, das Urteil vernünftig zu kommentieren."

"Mich als Anstifter verurteilt"
Bereits vor dem Urteil glaubte der Mediziner nicht mehr an Gerechtigkeit. "Ich halte alles für möglich", erklärt er im Gespräch mit der "Krone" (siehe Infobox). Das Gericht sei ausschließlich einem nachweislich gefälschten Gutachten gefolgt, habe entlastende Gutachten nicht berücksichtigt. Am Sonntag sagte der Arzt weiters: "Man hat den Ausführenden freigesprochen und mich als Anstifter zu lebenslänglich verurteilt. Dabei war ich nachweislich ab zwei Tage vor dem Tod des Patienten gar nicht mehr im Dienst in dem Spital." Das Gericht in Dubai habe offenbar seinen indischen Kollegen "elegant aus dem Spiel" genommen, die Verfahren entkoppelt.

Das Ergreifen von Rechtsmitteln aus dem Ausland ist für Adelsmayr nicht möglich. Der Arzt: "Die Staatsanwaltschaft in Dubai kann noch gegen das Urteil berufen." Dafür gebe es nun eine Frist von 14 Tagen. Dies kann laut dem Österreicher leicht der Fall sein, da die Staatsanwaltschaft in Dubai bei Urteilen unter der möglichen Höchststrafe oft berufe.

Buch ist "nicht zu unterschätzende Waffe"
Während des langen Prozesses, zum Teil in Dubai unter dem Damoklesschwert einer möglichen Todesstrafe, hatte der österreichische Arzt auch eine persönliche Tragödie erlebt. Im Jänner dieses Jahres starb seine Frau an einem Krebsleiden. Adelsmayr hat über seine Erlebnisse auch ein Buch geschrieben: "Von einem, der auszog". Der Arzt am Sonntag: "Dieses Buch ist eine nicht zu unterschätzende Waffe." Für die nächsten Ausgaben werde er, Adelsmayr, noch zusätzliches Material zu der Affäre hinzufügen. Auch eine Übersetzung sei geplant.

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