Ergeht schriftlich

Kein Urteil, aber Prozessende um Orgasmus-Päpstin

Oberösterreich
08.08.2025 10:00

Es war wohl eine der ungewöhnlichsten Geschichte mit einem ungewöhnlich langen Prozess: Eine Volksschullehrerin im Mühlviertel (OÖ) hatte sich ein Zubrot verdient, indem sie in den sozialen Medien Tipps für ein erfülltes Sexualleben gab – gegen Bares. Sie wurde fristlos entlassen und klagte dagegen.

Was lange währt, wird endlich gut – oder ist zumindest einmal (vorläufig) vorbei. Im Dezember 2023 war die Ex-Lehrerin Monika Ring fristlos entlassen worden, weil sie online als „Orgasmus-Päpstin“ Sex-Tipps gegeben hatte. Dagegen ging sie in zahllosen Prozesstagen vor, vom Direktor bis zur Schulqualitätsmanagerin wurden mehrere Zeugen einvernommen.

Anwalt guter Dinge
Nach dem Prozesstag am Arbeitsgericht Linz am Donnerstag gab sich Anwalt Marcus Hohenecker zufrieden: „Wir rechnen damit, dass die fristlose Entlassung aufgehoben wird.“ Das Urteil erfolgt schriftlich, was bis zu zehn Monaten dauern kann. Sollte es nicht zugunsten der Ex-Lehrerin ausgehen, will sie berufen.

Gewerbe gemeldet
Seit 2016 war Ring als Volksschullehrerin tätig, 2018 soll sie – auch in der Schule – ein Kleingewerbe als Energetikerin angemeldet haben. Ende November 2023 eröffnete die Lehrerin dann besagte Social-Media-Accounts, auf denen sie als „Orgasmus-Päpstin“ Tipps „für ein wunderschönes Sexualleben“ gab. „Gefühlt eine Woche später ist der Stein schon ins Rollen gekommen“, so Ring vor Gericht.

Der Vater eines Schulkindes soll „zufällig“ auf einen Account der Lehrerin gestoßen sein und beschwerte sich bei der Schule. Nur wenig später sprach die Bildungsdirektion – die sonst nicht für schnelle Entscheidungen bekannt ist – die fristlose Kündigung auf. Denn folgte der lange Prozess.

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
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