Am Landesgericht Feldkirch wurde ein Oberländer schuldig gesprochen, weil er einer Freundin die Nase gebrochen hatte.
Im Suff pöbelte der 19-jährige Oberländer erst andere Besucher des Faschingsumzuges an, dann schlug er zu. Allerdings traf seine Faust in dem Fall die Falsche, nämlich seine beste Freundin.
Passiert ist das folgenschwere Malheur am 21. Jänner im Rahmen des Faschingsumzuges in Vandans. Mit seiner Freundin besucht der Angeklagte damals die Veranstaltung. Man trinkt und feiert ausgelassen bis in den Abend hinein, als plötzlich die Stimmung kippt, weil der mittlerweile stark betrunkene Angeklagte andere Passanten belästigt.
Ein tragisches Versehen
Zwar versuchen Besucher am Anfang noch, den Stänkerer zurechtzuweisen, doch ohne Erfolg. Stattdessen zeigt sich der 19-Jährige erst recht angriffslustig. Im Zuge der Handgreiflichkeiten kommt es schließlich zum tragischen Versehen: Beim Versuch der Freundin, den aggressiven Schluckspecht von der aufgebrachten Menge wegzuziehen, geht sie durch einen Schwinger des Oberländers selbst zu Boden. Die Folge: ein verschobener Nasenbeinbruch.
Es war keine Absicht. Als ich mit dem Arm ausholte, muss ich sie wohl versehentlich mit dem Ellbogen getroffen haben.
Der Angeklagt vor Gericht
Im Prozess beteuert der Angeklagte, die Frau nicht absichtlich verletzt zu haben. „Als ich mit dem Arm ausholte, muss ich sie wohl versehentlich mit dem Ellbogen getroffen haben.“ Dass der Beschuldigte damals ordentlich Alkohol intus gehabt hat, bestätigen auch die Zeugen.
Richter lässt Milde walten
Weil der Mann bisher einen ordentlichen Lebenswandel geführt und dem Opfer 500 Euro Schmerzensgeld bezahlt hat, lässt Richter Dietmar Nußbaumer Milde walten und verurteilt ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe von 4800 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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