Wegen Streit mit Sohn

Wutausbruch auf Amt kommt Mann teuer zu stehen

Vorarlberg
07.05.2025 19:00

Wegen gefährlicher Drohung wurde ein 48-jähriger Syrer am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro verurteilt. Er war gegenüber einer Mitarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe laut geworden. 

Der Angeklagte ist Arbeiter und Vater von drei Kindern. Noch nie hat er sich strafrechtlich etwas zu Schulden kommen lassen. Sein Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft läuft. Und jetzt das!

Auslöser für die gefährliche Drohung Mitte März gegenüber der Mitarbeiterin des Jugendamtes ist ein Streit mit seinem 14-jährigen Sohn. „Ich kam von der Arbeit nachhause. Da schrie er herum, weil er 400 Euro wollte, um sich Sachen zu kaufen“, erklärt der Vater die Ausgangslage. Daraufhin ruft der Sohn die Polizei, diese wiederum alarmiert die Kinder- und Jugendhilfe.

„Werde meinen Sohn verprügeln“
Eine halbe Stunde später wird der Mann zum Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin bei der BH Bludenz zitiert. „Ich war von dem Streit noch so wütend. Da habe ich gesagt, dass ich meinen Sohn verprügeln werde.“

Für Richter Theo Rümmele ist dennoch unverständlich, warum der Syrer die Drohung gegenüber der Mitarbeiterin des Jugendamtes äußerte. Worauf der Beschuldigte erklärt: „In unserer Kultur ist es oft so, dass wir in der Wut etwas sagen, was nicht so gemeint ist. Das haben wir leider von unseren Eltern übernommen.“

Die strafrechtliche Relevanz: Auch wenn sich die Drohung nicht direkt gegen die Mitarbeiterin richtet, gilt das als Drohung ihr gegenüber. Denn sie ist eine sogenannte „Sympathieperson“, da sie Verantwortung gegenüber jenen Kindern und Jugendlichen hat, mit denen sie betraut ist.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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