Seit 50 Jahren gibt es in Österreich den Zivildienst als Ersatz für den Wehrdienst – nun ist eine Gesetzesnovelle geplant, die eine Teilbarkeit für Härtefälle und einen Papamonat ermöglichen soll.
Die Teilbarkeit soll auf Antrag des Zivildieners dann möglich werden, wenn „besonders berücksichtigenswerte wirtschaftliche oder familiäre Interessen vorliegen“, etwa Härtefälle bei Unternehmern oder Schicksalsschläge in der eigenen Familie.
Bei Geburt eines Kindes wird die Möglichkeit eines Papamonats geschaffen. Zudem wird die Absolvierung von „Berufsmodulen“ zukünftig für mehr Zivildiener möglich, weil die Voraussetzung der Arbeitsmarktneutralität wegfällt. Vor allem für Rettungsorganisationen soll das Erleichterungen bringen.
Verschärfung für „Systemumgeher“
Laut dem Entwurf, den Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) am Montag in Begutachtung geschickt hat, soll zudem „Systemumgehern“, die mit ihrem psychischen Zustand argumentieren, eine fachärztliche Untersuchung vorgeschrieben werden können. Pro Jahr gehe es um etwa 220 Zivildienstpflichtige, die ihren Dienst nicht antreten bzw. ableisten und dies mit einer ärztlichen Bescheinigung zu ihrem psychischen Gesundheitszustand untermauern.
Auskunftsersuchen an die Krankenkasse hätten aber gezeigt, dass diese sehr wohl einer anderen Beschäftigung nachgingen oder selbstständig arbeiteten. Nun soll die Zivildienstbehörde in solchen Fällen eine Untersuchung durch einen Sachverständigen vorschreiben können.
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