Schlimme Nachrichten für die Angestellten einer Tiroler Reinigungsfirma: Die Betreiberin ist pleite – offenbar nicht zum ersten Mal. Wie der Kreditschutzverband von 1870 mitteilte, hatte es in der Vergangenheit bereits mehrere Insolvenzeröffnungsanträge gegeben. Jetzt kommt es allerdings erstmals zu einem Verfahren.
Über das Vermögen der Innsbrucker Unternehmerin, die unter der freien Bezeichnung „Kristall Glanz“ agiere, sei ein Konkursverfahren am Landesgericht Innsbruck eröffnet worden, wie der KSV von 1870 mitteilte. Auch vonseiten des Alpenländischen Kreditorenverbandes hieß es, dass die Frau ihren „laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen“ könne und daher ein Konkursverfahren eröffnet wurde.
Sieben Dienstnehmer betroffen
Die Schuldnerin, die in der Reinigungsbranche tätig sei, beschäftigt laut Angaben des KSV sieben Dienstnehmer. „Über die Gründe dieser Insolvenz liegen uns derzeit noch keine geprüften Informationen vor. Diese Ursachen werden wir in Zusammenarbeit mit der Insolvenzverwaltung erheben. Der Antrag auf Eröffnung der Insolvenz wurde von einem Gläubiger mit öffentlich-rechtlichen Ansprüchen bei Gericht eingebracht“, hieß es weiter.
Fest steht, dass bereits in der Vergangenheit sehr viele Gläubiger bei der Betreibung ihrer Forderungen gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen mussten.
Kreditschutzverband von 1870
Über die Höhe der aushaftenden Verbindlichkeiten würden sich aktuell keine seriösen Angaben machen lassen. Der Unternehmerin dürfte in finanzieller Hinsicht aber schon öfter das Wasser bis zum Hals gestanden sein. Laut KSV hätten „bereits in Vergangenheit sehr viele Gläubiger bei der Betreibung ihrer Forderungen gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen“ müssen.
„Bereits mehrere Insolvenzeröffnungsanträge“
Auch habe es in der Vergangenheit bereits „mehrere Insolvenzeröffnungsanträge, welche von Gläubigerseite bei Gericht eingebracht wurden“ gegeben. Diese Anträge hätten damals jedoch zu keinem eröffneten Insolvenzverfahren geführt – im Gegensatz zu jetzt.

Zukunft des Betriebs noch ungewiss
Ob die Insolvenzverwaltung den Betrieb ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortführen kann, werde sich zeigen. „Diese Entscheidung wird zeitnah zu treffen sein. Es bleibt insbesondere abzuwarten, ob die Schuldnerin in der Lage ist, nachvollziehbar darzustellen, dass eine Fortführung auf wirtschaftlich soliden Beinen stehen kann“, so der KSV.
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