Bis zu drei Jahre Haft

Das droht dem Amok-Anrufer nach Großeinsatz in OÖ

Oberösterreich
13.03.2024 09:00

Ein falscher Alarm in der Mittelschule im oberösterreichischen Garsten sorgte am Montag für einen Großeinsatz der Polizei. Ein Anrufer drohte der Direktorin mit einem Amoklauf. Die Suche nach dem Täter läuft weiter. Ähnliche Vorfälle in Oberösterreich landeten vor Gericht.

Wer auch immer hinter dem Drohanruf in der Mittelschule in Garsten steckt, muss damit rechnen, dass dieser vermeintliche Spaß weitreichende Folgen für ihn haben könnte. Wie berichtet, wurde am Montag das gesamte Schulgebäude evakuiert, nachdem bei der Direktorin telefonisch ein Amoklauf angedroht wurde. Die Einsatzkräfte nahmen den Alarm selbstverständlich ernst, das Gebäude wurde evakuiert und in der Folge auch durchsucht. Gefunden wurde nichts. Doch auch am Tag darauf gingen die Ermittlungen weiter.

Estnische Telefonnummer verwendet
Man versucht, den Anruf - es wurde eine estnische Nummer und eine computergenerierte Stimme verwendet - zurückzuverfolgen. Immerhin handelte es sich dabei um eine gefährliche Drohung.

Im Strafgesetzbuch §107 Absatz 2 heißt es dazu: „Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“

Meist Milde vor Gericht
Ein Blick auf ähnliche frühere Fälle zeigt, dass man vor Gericht meist Milde walten ließ. Im Jahr 2017 wurde ein Schüler (15), dem eine vorgeworfene Amoklauf-Drohung in der NMS Ohsldorf nicht nachgewiesen werden konnte, letztlich vor Gericht freigesprochen. In Wels stellte ein 17-Jähriger am Tag vor der Mathematura ein Ballerspiel mit dem Hintergrund des BRG Wallerstraße ins Netz. Das Urteil: drei Monate bedingte Haft, psychologische Behandlung – und sein Laptop wurde gerichtlich konfisziert.

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