Amoklauf befürchtet

Drei Monate bedingte Haft für Schuldroher in Wels

Oberösterreich
24.12.2020 07:00
Dass er seinen Laptop, mit dem er das Drohvideo in die Welt gesetzt hatte, abgeben muss, ist vielleicht die schlimmste Strafe für jenen 17-jährigen Welser, der am Mittwoch wegen „gefährlicher Drohung“ vor Gericht stand. Die Strafe fiel milde aus: drei Monate bedingt, Therapie-Weisung, Laptop weg – nicht rechtskräftig.

Still und mit zusammengekniffenen Augen gerade aus in den geöffneten Verhandlungssaal blickend, gekleidet in Markengewand und mit einer karierten Maske wartete der 17-Jährige im Landesgericht Wels auf den Beginn des zweiten Prozesses gegen ihn. Nur einige Male blickte er zu seiner Mutter, die streng die Kiebitze musterte und lächelte, als der Richter verkündete, dass der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitergeführt werde.

Die drei Polizisten, die als weitere Zeugen geladen worden waren und wegen deren Aussagen der Prozess am 1. Dezember vertagt worden war, konnten am Tag vor Weihnachten befragt werden und dann gab es auch rasch ein Urteil. Der junge Welser, der – wie ausführlich berichtet – eine Videosequenz aus einem „Ballerspiel“ mit dem Hintergrund des BRG Wallererstraße in Wels am Tag vor der Mathematura ins Netz gestellt und eine Straftat an der Schule angekündigt hatte, bekam drei Monate bedingte Haft mit einer Bewährungszeit von drei Jahren.

Laptop gerichtlich konfisziert
Dazu muss er sich einer psychologischen Behandlung mit fachärztlicher Kontrolle unterziehen und der Laptop, auf dem er alles fabriziert hatte, wurde gerichtlich konfisziert. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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