Doppel-Prozess

Pressing vor Gericht: LASK gegen Stadion-Baufirma!

Oberösterreich
04.03.2024 12:49

Pressing und Gegenpressing erinnerten an Fußball, nicht aber mit Richterin Gundula Nathschläger der „Schiedsrichter“: Am Landesgericht Linz begann am Donnerstag ein (weiterer) Prozess des LASK gegen Haslinger Stahlbau  - also gegen eine große an der Stadion-Errichtung beteiligte Firma.

„Trotz aller Widrigkeiten ist es uns gelungen, den Ankick des Eröffnungsspiels im Feber 2023 zu ermöglichen.“ Mit diesen Worten wurde Haslinger-Stahlbau-Geschäftsführer Arno Sorger  im Frühling desselben Jahres in einer dem Thema Stahlbau gewidmeten Sonderbeilage einer Tageszeitung zitiert. Mit anderen Aussagen unter dem Titel „Raiffeisen Arena in Linz“  auch in den  Fachmagazinen „SOLID“ und im „Stahlbau aktuell“.

Womit Sorger laut LASK gegen eine vertraglich vereinbarte Geheimhalteklausel verstoßen haben soll. Insgesamt in bis zu drei Publikationen, wofür der LASK pro Verstoß dem Vernehmen nach 50.000 Euro fordert.

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Die Veträge sehen eine total übliche Geheimhaltung vor.

LASK-Anwalt Johannes Lehner

„Die Verträge sehen eine total übliche Geheimhaltung vor. Die gibt es auch bei kleineren Verträgen und haben den Sinn, dass - wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt - man diese untereinander bespricht und das Thema nicht öffentlich über Zeitungen ausgetragen wird“, sagt LASK-Anwalt Johannes Lehner. Er betont auch, dass „die Verträge eine sehr renommierte Wiener Kanzlei ausgearbeitet hat“, sich die Firma Haslinger in der Folge aber daran nicht gehalten habe und einseitig an die Medien herangetreten sei. Lehner: „Das ist der Grund, warum wir die Ansprüche geltend machen.“

Überraschung vor Gericht
Die große Überraschung vor Gericht war dann aber anderes: Nämlich, dass beide Parteien mehrmals einen weiteren Rechtsstreit anklingen ließen - und auch, dass man beide Fälle nicht zu einem machen könne und solle. Auch wenn sie klar im Zusammenhang stehen dürften, obwohl es bei der anderen Causa - so die gänzlich widersprüchlichen Aussagen der Streitgegner - um unbezahlte Millionenrechnungen bzw. umgekehrt um grobe Baumängel gehen solle.

„Betrachtet man die zeitliche Abfolge, scheinen beim LASK die im April und Mai 2023 erschienenen und nun beanstandeten Artikel niemanden gestört zu haben, bis Rechnungen eingeklagt wurden“, sagt Theresia Franziska Weiser von der Wiener Rechtsanwälte GmbH Wolf Theiss, die Haslinger Stahlbau vertritt.

Somit ist  nur eines fix: Das „Spiel“ LASK - Haslinger Stahlbau wird die Gerichte noch länger beschäftigen. Das nächste Mal am 25. April!

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