Kollege starb

Kärntner Müllfahrer nach tödlichem Unfall verurteilt

Österreich
09.07.2012 18:15
Wegen fahrlässiger Tötung ist ein 47-jähriger Kärntner am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Müllfahrer hatte im Oktober vergangenen Jahres in Wolfsberg beim Abbiegen eine Mauer touchiert, wobei ein Kollege (29), der auf dem hinteren Trittbrett stand, tödliche Verletzungen erlitt. Laut Anklage hatte der 47-Jährige zu wenig aufgepasst und nicht genug Seitenabstand zur Mauer eingehalten. Der Angeklagte bekannte sich zunächst nicht schuldig, nahm das Urteil dann aber an. Der Spruch ist dennoch nicht rechtskräftig.

"Ich bin nicht schuldig, aber es tut mir wirklich leid, dass mein Kollege gestorben ist. Er war drei Monate bei uns und am Schluss waren wir schon richtig befreundet", sagte der Angeklagte. Der 29-Jährige war als Leiharbeiter zu dem privaten Müllentsorger gekommen. Der Angeklagte beschrieb Richterin Aylin Aydinonat die Situation, bei der es zu dem Unfall gekommen war: "Ich fahre die Strecke seit 20 Jahren. Das ist eine sehr enge Passage, die immer verparkt ist. Da habe ich sehr viele tote Winkel."

Angeklagter kann sich Tod des Kollegen nicht erklären 
Wie sein Kollege zu Tode gekommen war, konnte der Mann aber auch nicht erklären. Er habe gar nicht gemerkt, dass er die Mauer gestreift hatte. Der Sachverständige meinte dazu: "Wenn der Angeklagte fünf Zentimeter weiter links gefahren wäre, wäre nichts passiert." Die Mutter des Opfers sagte, sie sei in der Arbeit gewesen, als sie die Meldung über den Unfall im Internet las und habe gleich Böses geahnt.

Später wurde sie vom zweiten Sohn angerufen: "Mama, komm heim." Sie leide seit dem Tod ihres Sohnes an Schlaf- und Konzentrationsstörungen, außerdem an Depressionen, sagte die 53-Jährige. Über ihre Anwältin schloss sie sich mit einer Forderung von 45.000 Euro dem Strafverfahren an. Der Angeklagte erkannte die Forderung nicht an, sein Verteidiger sagte aber, dass man sich im Falle eines Schuldspruchs um eine Abgeltung bemühen werde.

Richterin: Keine "besonders gefährlichen Verhältnisse"
Die Richterin sah am Ende die angeklagten "besonders gefährlichen Verhältnisse" nicht gegeben, die Fahrlässigkeit aber schon. Der Beschuldigte habe die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen, indem er im letzten Moment vor dem Abbiegen nicht in den Rückspiegel geschaut habe - weil dann hätte er sehen müssen, dass er die Mauer streifen würde. Der Staatsanwalt und die Mutter des Opfers gaben keine Erklärung zu dem Urteil ab. Der Richterspruch ist daher noch nicht rechtskräftig.

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