"Es tut mir alles sehr leid. Ich wollte das nicht", sagte der reumütig geständige 20-Jährige unter Tränen zur Richterin. Der junge Mann war am Ostersonntag betrunken in das Auto gestiegen. Auf der Waidischer Landesstraße verlor er plötzlich die Kontrolle über das Fahrzeug, kam von der Straße ab und krachte gegen mehrere Bäume. Der Wagen blieb schließlich in einem Bachbett auf dem Dach liegen. Die 17-jährige Schülerin starb noch vor Ort.
Unglückliche Umstände
Die Umstände des Unfalls nahe Zell-Pfarre waren unglücklich: Zur Alkoholisierung des Lenkers kam laut Staatsanwältin vermutlich überhöhte Geschwindigkeit. Das genaue Tempo konnte zwar nicht mehr festgestellt werden, jedoch war beim Auto der sechste Gang eingelegt.
Bei einer Temperatur um den Gefrierpunkt war der Angeklagte zudem mit Sommerreifen unterwegs gewesen. Außerdem war das Mädchen nicht angeschnallt. Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten des Weiteren seine mangelnde Fahrpraxis vor.
Starke Alkoholisierung für Strafhöhe entscheidend
Der Angeklagte selbst hatte bei dem Unfall eine Gehirnerschütterung erlitten. Mit dem Tod seiner Freundin kämpft der 20-Jährige noch heute, er ist deshalb auch in Therapie.
Die Richterin sprach von einem "schicksalhaften" Tag. Der Angeklagte habe nichtsdestotrotz eine fahrlässige Handlungsweise an den Tag gelegt. Für die Höhe der Strafe sei in ihrer Entscheidung die starke Alkoholisierung ausschlaggebend gewesen, so die Richterin. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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