Dem vorausgegangen war ein Gerichtsstreit zwischen den Mobilfunkern T-Mobile und Yesss! Der Diskont-Anbieter Yesss! hatte auf seiner Homepage eben solche Informationen zum Entsperren von betreibergebundenen Handys angeboten - das war T-Mobile sauer aufgestoßen und man hatte auf einstweilige Verfügung geklagt.
Dieses Ansuchen wurde nun vom Handelsgericht Wien abgeschmettert. T-Mobile hatte in der Entsperrungs-Anleitung mehrere Gesetzesverstöße gesehen:
- mit dem Entsperren des Handys würde der Kunde vertragsbrüchig werden
- das Urheberrecht an der Handy-Software würde verletzt werden
- außerdem würde eine Markenrechtsverletzung bestehen
Im Detail bezog sich die Klage von T-Mobile auf das in den eigenen AGB angeführte Verbot, "die SIM-Lock-Funktion aufzuheben oder aufheben zu lassen", jedoch wurde dies vom Gericht als nicht eindeutig genug angesehen. Denn: in den AGB wird auch angeführt, dass das "Entsperren mittels Entsperrcode" erlaubt sei - allerdings würde dies dem Kunden rund 150 Euro kosten...
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