Unwetter haben in Kärnten 2023 Milliardenschäden angerichtet. Der Zugang zu finanzieller Hilfe des Landes soll erleichtert werden.
Überschwemmungen, Murenabgänge, Sturmschäden und golfballgroße Hagelkörner - Unwetter haben im Vorjahr eine Spur der Verwüstung durch Kärnten gezogen. Für die Betroffenen bedeutet dies oft nicht bloß lästige Unannehmlichkeiten, sondern existenzbedrohende Schäden - auch für Menschen, die sonst nicht als bedürftig gelten. Doch bisher wurden manche Beihilfen, wie vom „Kärntner Nothilfswerk“, nur mit Nachweis der Einkommensverhältnisse gewährt - 699 Fälle wurden dafür bisher eingereicht und nur 2,7 Prozent wurden abgelehnt, weil die Beihilfefähigkeit fehlte. Für das heurige Jahr stehen aus dem Topf rund vier Millionen Euro zur Verfügung.
„Keiner sollte sich in einer Situation, in der man vielleicht buchstäblich vor den Trümmern seines Lebens steht, Sorgen darüber machen müssen, allen bürokratischen Anforderungen Genüge zu tun“, erklärt der zuständige Landesrat Daniel Fellner zur Entscheidung, dass diese bürokratische Hürde nun wegfällt. „Es ist schon schlimm genug, sein Hab und Gut durch eine Naturkatastrophe zu verlieren.“ Rückwirkend mit 1. Jänner 2024 wird die Katastrophenbeihilfe des „Kärntner Nothilfswerk“ unabhängig vom Familieneinkommen gewährt. Gedeckt sind sogenannte „außergewöhnliche Schäden“, die durch bestimmte Naturkatastrophen verursacht wurden. Die Liste der Ereignisse umfasst unter anderem Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel.

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