Nicht verpflichtend

Leitfaden zum Umgang mit Gewalt in Obsorge fixiert

Politik
12.01.2024 13:43

Das Justizministerium hat jetzt einen Leitfaden für Familienrichterinnen und -richter zum Umgang mit Gewalt in der Obsorge herausgegeben (siehe Video oben). Die Richtlinie ist allerdings nicht verpflichtend. Künftig soll das die Reform des Kindschaftsrechts regeln, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Freitag.

Ziel des Leitfadens sei der Schutz von Kindern gegen alle Formen von Gewalt, sprich sowohl gegen körperliche als auch gegen psychische Gewalt. Auch Gewalt gegen wichtige Bezugspersonen, wie die Mutter, wird als schlimm empfunden. Der Leitfaden, der zwei Jahre lang erarbeitet wurde, begründet zum Beispiel, warum gemeinsame Obsorge im Fall von häuslicher Gewalt weder im Sinne des Kindeswohls noch Müttern zumutbar ist. Die Annahme, dass Kinder im Scheidungsfall immer ein Recht auf beide Elternteile haben, habe im Gewaltbereich zu massiven Problemen geführt, sagte die Geschäftsführerin der Wiener Frauenhäuser, Andrea Brem. Bei gemeinsamer Obsorge „hat der Gefährder weiterhin die Möglichkeit, die Frau zu terrorisieren sowie die Kinder zu instrumentalisieren und unter Druck zu setzen.“

Zitat Icon

Jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen.

Justizministerin Alma Zadic

Einzelfall anschauen
Im Familienrecht würden bestimmte Grundsätze gelten, „aber wir müssen ganz klar festhalten, bei Gewalt sind viele dieser bestimmten Grundsätze, die sonst im familienrechtlichen Verfahren auch sehr hilfreich sein können, nicht mehr gültig“, sagte auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Der Einzelfall sei genau anzuschauen. „Jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen.“

Justizministerin Alma Zadic (Grüne)
Justizministerin Alma Zadic (Grüne)(Bild: APA/Helmut Fohringer)
Von links: Andrea Brem, Geschäftsführerin der Wiener Frauenhäuser, Familienrichterin Christine ...
Von links: Andrea Brem, Geschäftsführerin der Wiener Frauenhäuser, Familienrichterin Christine Miklau, Zadic und Hedwig Wölfl (Geschäftsführerin möwe Kinderschutzzentren)(Bild: APA/Helmut Fohringer)

Einen höheren Stellwert soll außerdem der Kinderbeistand bekommen. Dabei handelt es sich um eine psychosozial geschulte Begleiterin oder einen Begleiter mit viel Erfahrung in der Arbeit mit Kindern. Gerichte sollen mit deren Hilfe die „Stimme des Kindes“ bei ihrer Entscheidung einbeziehen. Mit der geplanten Kinderschafrechtsreform wird das Hinzuziehen des Beistands dann verpflichtend.

Psychische Gewalt thematisiert
Ein weiterer Punkt der Richtlinie ist psychische Gewalt. Betroffene von häuslicher Gewalt müssten aktiv nach Beschimpfungen oder Bedrohungen gefragt werden, weil sie das oft nicht für wichtig hielten vor Gericht, sagte Familienrichterin Christine Miklau. Der Leitfaden richtet sich unter anderem an junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Gerichten, in Kinderschutzzentren, psychosozialen Beratungsstellen, Frauenhäusern oder auch an die Polizei.

Ab Februar soll es erste Fortbildungen zu dem Leitfaden geben, zunächst am Oberlandesgericht Graz. Sowohl die Schulungen als auch das Einhalten der Richtlinie sind jedoch verpflichtend. Derzeit wird das Kindschaftsrecht verhandelt, das unter anderem auch Obsorgeregelungen und Gewalt umfassen soll. „Das könnte noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, sagte Zadic.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt