AK-Service-Tipp
Urlaubsstorno: Was gibt es zu beachten?
Angesichts der grassierenden Viren-Welle müssen viele Steirer derzeit das Bett hüten statt zu arbeiten - oder in den Urlaub zu fahren. Das führt auch zu vielen Stornierungen. Dabei lauern aber so einige Fallen. Konsumentenschutz-Expertin Birgit Auner klärt auf.
Im Bett schwitzen, anstatt die Piste hinunterzuwedeln - besonders in der Grippezeit ein häufiger Fall. Bei Pauschalreisen sind die Stornierungen in den AGB geregelt, da richten sich die Sätze nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Das kann aber von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich sein.
Bei Einzelbuchungen liegt es im Ermessen der Unterkunftgeber, ob und bis wann eine kostenlose Stornierung möglich ist. Es ist ratsam, die Stornobedingungen genau zu prüfen. Kostenlose Stornierungen sind für Pauschalreisende bei unvorhersehbaren Umständen am Urlaubsort wie Feuer, Wasser, Erdbeben, Muren usw. möglich.
Versicherungen überprüfen
Der Abschluss einer Reiseversicherung kann sinnvoll sein. Zuerst sollte geprüft werden, ob man bereits über eine Club- bzw. Vereinsmitgliedschaft oder einen Kreditkartenvertrag versichert ist. Bei einer Versicherung via Kreditkarte ist es ratsam, auf Bedingungen wie regelmäßige Verwendung bzw. Bezahlung der Reise mit der Karte zu achten.
Eine Überprüfung der versicherten Stornogründe ist auch ratsam, denn bei den meisten Versicherungen gibt es neben den üblichen Stornogründen wie unerwartete schwere Erkrankung auch erweiterte Stornogründe.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.







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