Strenge Auflagen

So kommen wir endlich zu mehr Kassenärzten

Politik
08.12.2023 06:00

Während dem öffentlichen System Mediziner ausgehen, boomen Privatpraxen. Jetzt sollen Nebenbeschäftigungen beschränkt werden.

Die Krankenkasse hat immer mehr Schwierigkeiten damit, Ärzte für Kassenstellen zu finden. Auch in den Kliniken fehlen die Ärzte. Währenddessen wachsen die Privatpraxen wie die Schwammerln aus dem Boden. Viele dieser Mediziner arbeiten in Spitälern und betreiben nebenbei eine (meist lukrative) Ordination. Die ÖGK klagt, dass bei manchen der Spitalsjob zum Nebenjob verkommt.

Eine Handhabe hat die Kasse aber nicht. Derzeit gibt es für Ärzte keine Auflage. Dazu bräuchte es Gesetzesänderungen. Dieses Problem hat zuletzt auch Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) aufs Tapet gebracht und sich für eine Regulierung von Nebenbeschäftigungen von Spitalsärzten ausgesprochen. Als größter Gesundheitsdienstleister Österreichs ist der Wiener Gesundheitsverbund besonders betroffen.

(Bild: Krone KREATIV, stock.adobe.com)

Stunden im Spital werden reduziert
Hacker: „Es kann nicht sein, dass das Geschäftsmodell so ausschaut: Ich arbeite zehn Stunden im Spital. Dort schau’ ich, dass ich pensionsversichert, krankenversichert und unfallversichert bin. Und nebenbei mache ich einen auf Privatpraxis. Dieses Modell ist ein Auslaufmodell.“ Für den Stadtrat sind Nebenbeschäftigungen nur denkbar, „wenn sie im öffentlichen Gesundheitssektor stattfinden“. Die Bundes-SPÖ fordert daher ein Bonusprogramm für Medizinstudenten, wenn sie für eine gewisse Dauer dem öffentlichen Gesundheitssystem zur Verfügung stehen. Ähnliches führte auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) kürzlich an.

Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) (Bild: PID/VOTAVA)
Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ)

Die aktuelle Regelung bietet Ärzten jede Menge Freiheiten. Im Großen und Ganzen darf eine Nebenbeschäftigung nur ihre Arbeit im öffentlichen Bereich nicht beeinträchtigen. Das tatsächlich einzige handfeste Regulativ sind die arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere die Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Wochenstunden im definierten Durchrechnungszeitraum.

Ministerium: Dienstverträge sind Länder-Sache
Das führt dazu, dass Mediziner Stunden reduzieren, um sich intensiver ihrer Nebenbeschäftigung widmen zu können. Gesundheitsträger können ihre Ärzte zum Dienst im öffentlichen Bereich aber nicht verpflichten - es bräuchte eine Gesetzesänderung.

Der Bund spielt den Ball jetzt den Ländern zu. Aus dem Ministerium heißt es: „Dienstverträge liegen in der Zuständigkeit der Krankenanstalten und somit der Länder. Eine einheitliche Regelung ist nicht möglich.“

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele