Eine neue Gesetzesnovelle soll beschlossen werden und in Zukunft die Größe von Gewerbegebieten in Gemeinden einschränken.
Niederösterreich besteht zu 94,3 Prozent aus Äckern, Wäldern, Gärten, Gewässern und Bergen. Nur 2,2 Prozent der Landesfläche machen Gebäude und Betriebsanlagen aus – und das soll auch so bleiben. Die sparsame Verwendung von Grund und Boden wurde jetzt sogar als neues Leitziel in einer neuen Novelle des Raumordnungsgesetzes festgeschrieben.
Es soll nicht so sein, dass eine Gemeinde nur den Durchzugsverkehr hat, aber die Nachbarn von den Arbeitsplätzen und Einnahmen alleine profitieren.
Landesvize Stephan Pernkopf
Auf Initiative von Landesvize Stephan Pernkopf wird die Bauland-Neuwidmung von Betriebs- und Industriegebieten künftig lediglich bis zu einem Ausmaß von zwei Hektar pro Gemeinde zulässig sein. Die Beschränkung gilt nicht, wenn diese Widmungen für die Erweiterung von bestehenden Betrieben oder die Neuwidmung von interkommunalen Betriebsgebietsflächen erfolgen.
„Hilfsmittel für den Bodenschutz“
Soll konkret heißen: „Neue Betriebsgebiete dürfen in Zukunft nur mehr maximal zwei Hektar groß sein, oder müssen in Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Kommunen erfolgen“, erklärt Pernkopf gemeinsam mit Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl. Bald müssen sich Gemeinden – etwa bei Großprojekten wie Logistiklagern – zusätzlich auch bei der gemeinsamen Aufteilung der Kosten und Einnahmen einigen. „Damit ist diese Regelung nicht nur ein weiteres Hilfsmittel für den Bodenschutz, sondern auch für kleine Gemeinden ohne eigenen Wirtschaftsparks“, sind sich die beiden ÖVP-Politiker einig.








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