Werberat-Entscheidung nach Intervention der Kinder- und Jugendanwaltschaft liegt nun vor. Demnach soll der Innviertler Betreiber (41) gegen den Ethik-Kodex verstoßen haben. Er muss das Werbemittel sofort entfernen.
Dass im Werbefilm für eine Veranstaltung im Schießzentrum Innviertel in Hohenzell auch zwei Kinder mit Pistolen zu sehen waren, ließ die oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft aktiv werden. Diese brachte beim Werberat (Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft) Beschwerde wegen ethischer Bedenken ein. Dessen Gremium entschied nun, dass die Kampagne sofort zu stoppen sei bzw. ein Sujetwechsel vorgenommen werden müsse.
Warnhinweis und keine Kinder-Darsteller
Der Werberat stellte folgende Ethik-Verstöße fest: Bei der Bewerbung von Waffen müsse darauf geachtet werden, dass eine Kennzeichnung mittels Warnhinweis „Waffen gefährden bei unsachgemäßem Umgang Gesundheit & Leben“ zu erfolgen habe.
In Werbungen für nicht kindgerechte Produkte und Dienstleistungen, die geeignet seien, das Wohl von Kindern zu gefährden, dürften diese außerdem nicht als Darsteller eingesetzt werden - insbesondere bei Waffen, Schönheits-OP, Alkohol, Glücksspielen, Wetten, Tabak und gewaltverherrlichenden Videospielen.
„Unser Rechtsanwalt schaut sich das jetzt einmal an“, kontert Schießzentrum-Betreiber Mario Stangel.
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