Schwer verliebt
Beamter kann sich von Ex-Insassin nicht trennen
„Sie haben eine einstweilige Verfügung. Sie hatten auch schon ein Strafverfahren“, erinnert Herr Rat einen 29-Jährigen. Und trotzdem will der Wiener Justizwachebeamte anscheinend nicht daraus lernen. Denn genau wie beim Prozess Anfang Juli wird ihm Stalking einer Ex-Insassin vorgeworfen.
Der Angeklagte ging eine Affäre mit einer Ex-Insassin ein - die nicht reibungslos endete. Zwar erfolgte im letzten Verfahren ein Freispruch - der Kontakt war beidseitig -, trotzdem durfte sich der 29-Jährige seiner ehemaligen Geliebten nicht nähern. Doch genau das tat er, schickte Nachrichten und rief sie an.
Soll Frau endlich in Ruhe lassen
„Er wollte einfach abschließen“, erklärt Anwalt Mirsad Musliu. Stalking sei das nicht gewesen. Der Richter ist anderer Meinung: „Das ist ein Paradefall.“ Es setzt eine teilbedingte Geldstrafe über 12.000 Euro und die Weisung, die 31-Jährige endgültig in Ruhe zu lassen - nicht rechtskräftig.
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