Nach „Krone“-Bericht

Karner über die Klimakleber: „Ich schlafe nicht!“

Tirol
13.09.2023 14:35

Innenminister Gerhard Karner verteidigt das Vorgehen der Polizei bei Protesten der Klimakleber. Heuer gab es bereits 2500 Anzeigen und 500 Festnahmen. Kurios ist jedoch: Staus sind kein Grund für eine Zwangsauflösung.

Der Bericht der „Kronen Zeitung“ über die Demo-Touristen, die immer wieder Straßen in Innsbruck und Umgebung lahmlegen, hat nicht nur in der Leserschaft zu vielen – teils sehr emotionalen – Reaktionen geführt, sondern auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zum Telefon greifen lassen. Er betont im Gespräch mit der „Tiroler Krone“, in Bezug auf die Klimakleber keinesfalls „zu schlafen“. Man gehe stets nach drei taktischen Grundlinien vor.

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Seit Jahresbeginn gab es bereits etwa 2500 Anzeigen und mehr als 500 Festnahmen bundesweit.

Gerhard Karner

1) Kleben und kleben lassen, wenn niemand behindert wird oder gefährdet
2) Konsequent durchgreifen, wenn es zu Störungen und Behinderungen kommt
3) Auch Einsatz von Pfefferspray – wenn Gefährdungen durch radikale Klimaaktivisten vorliegen – wie bei der Gaskonferenz im März dieses Jahres in Wien.
„Seit Jahresbeginn gab es bereits etwa 2500 Anzeigen und mehr als 500 Festnahmen bundesweit“, sagt Innenminister Karner.

(Bild: Letzte Generation)

Laut Polizei keine Möglichkeit zur Auflösung
Man könnte sich natürlich jetzt zurücklehnen und sagen: Eh alles in Butter. Das sehen freilich jene, die von ein paar herbeigekarrten Chaoten gezwungen werden, stundenlang im Stau zu stehen, naturgemäß ein wenig anders. Vor allem, weil es sich um „Versammlungen“ handelt, die illegal sind, weil eben nicht angemeldet. Seitens der Polizei heißt es in diesem Zusammenhang zur Blockade vom Montag in Rum wörtlich: „Von den Aktivisten wurde die Versammlung nicht, wie im Versammlungsgesetz vorgesehen, 48 Stunden vorher bei der Versammlungsbehörde angezeigt. Nach einer laufenden Beurteilung der aktuellen Lage vor Ort durch die Versammlungsbehörde war eine rechtliche Möglichkeit für eine Auflösung der Versammlung nicht gegeben.“ Aber es wird noch besser.

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Eine behördliche Auflösung und eine womöglich zwangsweise Durchführung dieser Auflösung kann nur nach strengster Abwägung der beeinträchtigten Rechtsgüter mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit stattfinden, und nur dann, wenn es zu massiven Behinderungen oder Störungen kommt.

Die Tiroler Polizei

Ausnahme bei „massiven Behinderungen“
Denn weiter heißt es: „Eine behördliche Auflösung und eine womöglich zwangsweise Durchführung dieser Auflösung kann nur nach strengster Abwägung der beeinträchtigten Rechtsgüter mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit stattfinden, und nur dann, wenn es zu massiven Behinderungen oder Störungen kommt. Lokale Behinderungen und Wartezeiten (im Stau) für Drittbeteiligte sind, so die Rechtsprechung, keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Behörde, eine Versammlung aufzulösen.“

Es gibt also in Österreich aktuell keine rechtliche Möglichkeit für die Polizei, eine illegale Versammlung aufzulösen. Das muss man erst einmal verstehen. Dass die montägige „Versammlung“ nach zwei Stunden doch zu Ende ging, ist schlichtweg der Güte der Blockierer zu verdanken. „Die Aktivisten verließen die Straße freiwillig und beendeten ihre Versammlung. Die Versammlungsleiterin wird wegen Verdachts der Übertretung nach dem Versammlungsgesetz angezeigt“, betont die Polizei.

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