Sanktionen drohen erst ab 1. Jänner 2012, Ruprecht appellierte aber an die Firmen: "Die Unternehmen haben bereits jetzt die gesetzliche Verpflichtung."
Die ÖGB-Frauen nahmen Ende August die Stellenausschreibungen in vier österreichischen Tageszeitungen unter die Lupe. Von 1.959 Inseraten fanden sich in nur 94 davon auch die korrekte Angabe des Einkommens, weniger als fünf Prozent, stellte Ruprecht fest.
An den Wochenenden 29./30. Oktober sowie 5./6. November wiederholten die ÖGB-Frauen die Untersuchung. Von nun 1.649 Inseraten machten lediglich 88 Angaben über das zu erwartende Mindestgehalt, knapp über fünf Prozent. "Eigentlich ist das ein verheerendes Ergebnis und ein Skandal. Das ist Gesetz und die Betriebe halten sich nicht daran", zog Ruprecht ein negatives Fazit.
"Betriebe versuchen sich drüber hinwegzuschwindeln"
"Es tut sich fast nichts. Wir vermuten, dass sich viele Betriebe drüber hinwegschwindeln wollen, weil erst ab 1. Jänner gestraft wird", so die Gewerkschafterin. Neben den zahlreichen Negativbeispielen gebe es aber auch einige Best-Practice-Beispiele wie etwa die OMV, Hofer, die Caritas, Bipa, McDonald's oder auch das Parlament. "Diese machen es vorbildlich", meinte die ÖGB-Frauenvorsitzende.
Ein in den Medien genanntes Inserat vom SPÖ-Parlamentsklub ohne Angabe des zu erwartenden Einkommens ist den ÖGB-Frauen zwar nicht untergekommen, Ruprecht betonte jedoch: "Auch die SPÖ unterliegt dem Gesetz."










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