Gesetz in Begutachung

So will Regierung Start-up-Gründungen vereinfachen

Politik
26.05.2023 11:05

Um Start-up-Gründungen in Österreich zu erleichtern, hat die türkis-grüne Bundesregierung am Freitag einen Gesetzesvorschlag vorgestellt (siehe Video oben). Dieser geht nun in die Begutachtung. Eckpunkte sind Erleichterungen bei Steuern und Mitarbeiterbeteiligungen.

Start-ups versuchen oft, ihre Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, damit sie nicht zu anderen Firmen abwandern. Nach geltendem Recht wird aber bei der Übertragung der Anteile sofort Lohnsteuer fällig, obwohl die Entlohnung kurz nach der Gründung oft noch sehr gering ist oder überhaupt noch kein Lohn gezahlt wird, die Begünstigten also keine Einkommen haben, aus denen sie die Steuer bezahlen könnten.

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Mit diesen Maßnahmen bleibt unseren Start-ups mehr Spielraum für Investitionen. So verbessern wir das Umfeld für junge Unternehmen und können unsere Talente in Österreich halten.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zu dem Gesetzesentwurf

Künftig wird die Besteuerung aufgeschoben, in der Regel bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile, so der Vorschlag. Damit werden erst Steuern bezahlt, wenn auch Geld fließt.

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Mit der FlexKap verbinden wir die Vorteile einer GmbH mit denen einer AG - und ermöglichen somit einfaches und flexibles Gründen.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne)

Erlös aus Verkauf der Anteile soll pauschal besteuert werden
Der Erlös aus dem Verkauf der Anteile soll außerdem künftig zu drei Vierteln wie Kapitalerträge pauschal mit 27,5 Prozent besteuert werden. Der Rest fällt unter den Lohnsteuersatz. In der Regel macht der Wertzuwachs der Anteile im Laufe der Jahre den Anreiz dieses Instruments aus - dieser Wertzuwachs wird so zu 75 Prozent Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgestellt.

Außerdem erspart sich das Start-up den aufwendigen Prozess, am Anfang seines Bestehens den Unternehmenswert zu ermitteln, damit der Anteilstransfer besteuert werden kann.

Mindeststammkapital 10.000 Euro
Um die Anfangsphase von Start-ups zu unterstützen wird als neue Rechtsform eine „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) geschaffen. Hier ist das Mindeststammkapital 10.000 Euro, statt 35.000 wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Finanzministerium: Start-ups ersparen sich zusammmen 50. Mio. € pro Jahr
Damit sinkt die Mindestkörperschaftssteuer - fünf Prozent des Stammkapitals pro Jahr - um rund zwei Drittel oder 1250 Euro im Jahr. Das Finanzministerium schätzt, dass sich alle Start-ups zusammen im Jahr 50 Millionen Euro ersparen.

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