Bangen geht weiter

US-Gericht schiebt Exekution von Hank Skinner vorerst auf

Ausland
08.11.2011 07:40
Für den US-Todeskandidaten Hank Skinner gibt es doch noch einen Hoffnungsschimmer: Zwei Tage vor der Vollstreckung des Todesurteils hat ein texanisches Berufungsgericht am Montag überraschend angeordnet, den Antrag von Skinners Anwälten auf Zulassung von DNA-Proben zu prüfen. Der wegen dreifachen Mordes verurteilte 49-Jährige bestreitet die Tat und bekam schon 2010 einen Aufschub - eine Stunde vor der Hinrichtung.

Skinners Anwälte hatten mehrfach beantragt, am Tatort gefundene Spuren genetisch zu analysieren, um die Unschuld ihres Mandanten zu beweisen. Nachdem erst am Donnerstag ein Gericht dem Todeskandidaten die Tests erneut verweigerte, legten die Anwälte dagegen Berufung ein.

Gesetzgebung nicht berücksichtigt
Das Berufungsgericht befand am Montag, dass sich die Gesetzgebung zu DNA-Proben in den vergangenen Jahren mehrfach geändert habe, was bisher nicht berücksichtigt worden sei. Deshalb solle der Antrag nun geprüft werden.

Skinners Anwalt Rob Owen begrüßte die Entscheidung des Berufungsgerichts. Sie stelle sicher, dass der Antrag auf DNA-Tests so sorgfältig geprüft werde, "wie er es verdient". Die Ehefrau des Verurteilten, die französische Todesstrafengegnerin Sandrine Ageorges, äußerte sich "mehr als erleichtert". "Das ist ein x-ter Aufschub, aber es ist besser, als am Mittwoch zur Leichenhalle zu gehen", so Ageorges.

DNA-Tests ein Jahrzehnt lang abgelehnt
Der 49-Jährige soll am Silvestertag 1993 seine damalige Freundin und deren 20 und 22 Jahre alten Söhne in ihrem Haus getötet haben. Skinner gibt zu, zur Tatzeit im Haus gewesen zu sein, bestreitet aber bis heute die Tat. Er versicherte stets, er sei durch zu viel Alkohol und Medikamente außer Gefecht gesetzt und zu den Morden gar nicht in der Lage gewesen. Die von ihm geforderten Gentests als Beweismittel hat die texanische Justiz seit mehr als einem Jahrzehnt immer wieder abgelehnt.

Im März 2010 hatte das Oberste US-Gericht die Hinrichtung weniger als eine Stunde vor dem Termin ausgesetzt. Ein Jahr später kamen die obersten Richter dann zu dem Schluss, dass der 49-Jährige auf Bundesebene gegen eine Gerichtsentscheidung vorgehen könne, die Gentests an Beweismitteln vom Tatort abgelehnt hatte. Allerdings wurde die Zulassung der DNA-Proben nicht ausdrücklich gefordert, die Entscheidung des Bundesgerichts steht noch aus.

Gen-Proben entlasteten Skinner angeblich
David Protess, Universitätsprofessor und Präsident des "Projekts Unschuld", hat den Fall Skinner über Jahre hinweg untersucht. Er kam zu dem Schluss, dass DNA-Tests den Todeskandidaten vom Vorwurf des Mordes entlasten würden.

Die Staatsanwaltschaft habe demnach fünf Jahre nach Skinners Verurteilung einige Proben zur Untersuchung in ein Gen-Labor geschickt. Weil die Ergebnisse aber dann nicht die Darstellung der Anklagebehörde, sondern vielmehr Skinners Angaben gestützt hätten, seien weitere geplante Tests gestoppt worden, ist Protess überzeugt.

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