Mann (21) verurteilt

Stmk: Junge Frauen sexuell missbraucht - 20 Monate Haft

Steiermark
03.11.2011 18:48
Wegen des sexuellen Missbrauchs von wehrlosen Personen in zwei Fällen ist ein 21-jähriger Afghane am Donnerstag am Straflandesgericht Graz zu 20 Monaten Haft verurteilt worden. Angeklagt gewesen war der Mann eigentlich wegen vierfacher Vergewaltigung, doch das Schöffengericht hatte diesbezüglich Zweifel. Der Angeklagte bat um Bedenkzeit, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Nachdem anfangs unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden war, ließ Richterin Angelika Hacker für weitere Zeugenbefragungen auch wieder die Medien zu. Ein Ermittler und ein Freund des Angeklagten entlasteten anschließend noch am Vormittag den 21-Jährigen.

Am Nachmittag wurden den Schöffen auch noch Kurzmitteilungen auf dem Mobiltelefon des Afghanen als Beweis vorgelegt, aus denen deutlich hervorging, dass die Opfer entgegen ihren Aussagen sehr wohl noch nach den mutmaßlichen Vergewaltigungen Kontakt zu ihrem vermeintlichen Peiniger hatten. Teilweise formulierten die Mädchen sogar "Bussis" als Abschiedsgruß.

Vorfälle zwischen Sommer 2010 und Sommer 2011
Die Vorfälle sollen sich von Sommer 2010 bis Sommer 2011 in Graz zugetragen haben. Der Afghane kannte alle vier jungen Frauen gut. Die Taten sollen immer nach dem gleichen Muster abgelaufen sein: Zuerst rauchte der Angeklagte mit seinen Besucherinnen in seiner Wohnung Cannabis, dann soll er ihnen Alkohol zu trinken gegeben haben. Alle vier Frauen schilderten, dass sie sich danach nicht mehr bewegen konnten und der 21-Jährige dies ausnützte, um mit ihnen sexuell zu verkehren. "Sie konnten sich überhaupt nicht wehren oder rühren", schilderte Staatsanwältin Eva Pachernigg in ihrer Anklage.

Staatsanwältin gesteht Fehlen von Beweisen ein
In ihrem Schlussplädoyer musste die Staatsanwältin jedoch eingestehen, dass die Ermittlungen keine objektiven Beweise für die Vergewaltigungen und den Einsatz von K.-o.-Tropfen gebracht hatten. Dem stellte sie die vier ähnlichen Aussagen der Frauen gegenüber. Verteidigerin Christine Lanschützer glaubte dafür die Motive zu kennen: Um verschmähte Liebe und Angst vor den Eltern, die erfahren könnten, dass ihre Mädchen bekifft und betrunken freiwilligen Sex mit einem Afghanen hatten, sei es gegangen.

Das Schöffengericht erkannte im Urteil Zweifel an der Glaubwürdigkeit von zwei der vier Frauen und sprach den Angeklagten in diesen Fällen frei. Bei den anderen beiden Frauen kam es zum Schluss, dass keine K.-o.-Tropfen im Spiel waren, sondern der 21-Jährige den berauschten Zustand der Mädchen ausgenutzt hatte. Darum erfolgte die Verurteilung auch nicht wegen zweifacher Vergewaltigung, sondern wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs wehrloser Personen.

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