Urteil ohne Prozess

Kellnerin (27) zeigte Polizei blankes Hinterteil

Vorarlberg
20.05.2023 16:54

Eine randalierende 27-jährige Kellnerin ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch mit einer Haftstrafe von zwölf Monaten abserviert worden. Prozess dazu gab es keinen. 

Die Ladung zur Verhandlung hatte die Angeklagte Anfang Mai noch bestätigt. Erschienen ist die Dame am Freitag nicht. Nun kann gemutmaßt werden, ob die in der Schweiz wohnhafte Oberländerin einfach keinen Bock auf das Frage-Antwort-Spiel von Richterin Silke Sandholzer hatte oder ob sie den Termin einfach verschwitzte.

Achtfach vorbestraft!
Fakt ist, dass die achtfach einschlägig Vorbestrafte zwar nicht ausfindig gemacht werden konnte, laut Richterin die Voraussetzungen für ein Abwesenheitsurteil jedoch vorliegen. Dieses fällt durchaus knackig aus: zwölf Monate Gefängnis wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung. Ein Widerruf gegen eine frühere bedingte Haftstrafe über acht Monate behält sich das Gericht zudem noch vor.  Der Hintergrund: Es geht es um einen Vorfall in der Rosenmontagnacht des vergangenen Jahres in Hohenems. Damals meldet ein Taxifahrer der Polizei, dass es Probleme gäbe mit einem betrunkenen weiblichen Fahrgast.

Flucht ins Gebüsch
Als die Beamten eintreffen, flüchtet die Frau ins kurzerhand Gebüsch, kehrt jedoch wenig später zurück. Nachdem sie sich gegen eine Identitätsfeststellung mit Händen und Füßen wehrt, machen die Ordnungshüter kurzen Prozess und nehmen die Furie mit auf den Polizeiposten. Dort randaliert sie dermaßen, dass sie von mehreren Beamten mit Gewalt zu Boden gebracht werden muss.

„Man sieht sich im Leben immer zwei Mal“
Unter anderem entgeht eine Polizistin während der Amtshandlung nur knapp einem Fußtritt gegen den Kopf. „Ich kenne Deinen Namen, ich finde Dich und werde Deine ganze Familie ficken. Man sieht sich im Leben immer zwei Mal“, droht die 27-Jährige der Amtsperson. „Dann ist die Randalierende eingeschlafen. Als sie aufwachte, zog sie ihre Hose runter und streckte uns ihr blankes Hinterteil entgegen“, berichtet die Polizistin. Was auch die zwei ebenfalls als Zeugen geladenen Beamten bestätigen. Sollte das Gericht nun entscheiden, die ehemals auf Bewährung ausgesprochene Strafe von acht Monaten zu widerrufen, wandert die angriffslustige Kellnerin für ernüchternde zwanzig Monate in die Gefängniszelle.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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