Vorsicht Falle!

Online-Betrüger zocken wieder Vorarlberger ab

Chronik
09.05.2024 13:59
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Bei der Vorarlberger Polizei gehen aktuell ungewöhnlich viele Anzeigen wegen Betrügereien auf bekannten Kleinanzeigen-Portalen ein. Es ist erhöhte Vorsicht geboten, denn die Täter gehen äußerst hinterlistig vor.

Die bislang dokumentierten Betrugsfälle folgten alle einem ähnlichen Muster: Am Anfang hatten die Opfer jeweils einen oder mehrere Artikel zum Privatverkauf auf Online-Portalen inseriert. Kurz darauf meldeten sich schon die ersten vermeintlichen Kaufinteressenten. Die folgenden „Preisverhandlungen“ wurden von den Tätern zumeist außerhalb der Kleinanzeigenportale geführt – etwa via Messenger-Diensten oder per E-Mail. Das war natürlich böse Absicht, denn erst so konnte die Betrugsfalle zuschnappen: Die angeblichen Kaufinteressenten leiteten die Verkäufer schließlich durch zugesendete Links auf zwar täuschend echt aussehende, aber gefälschte Internetseiten der eigenen Hausbank weiter. Auf diesen wurden die Opfer in weiterer Folge aufgefordert, ihre Onlinebanking-Zugangsdaten einzugeben. Anschließend führten die Täter mehrere Sofortüberweisungen ins Ausland durch. Die so entstandenen Schadensummen bewegten sich teils im fünfstelligen Bereich, die Beträge dürften auf Nimmerwiedersehen futsch sein.

Um nicht ebenfalls Opfer dieser perfiden Betrugsmaschen zu werden, gilt es einige wichtige Ratschläge zu befolgen:

  • Verwenden Sie keinesfalls Links, die Ihnen von unbekannten Personen zugesandt wurden.
  • Verwenden Sie Ihr Online-Banking ausschließlich über den Ihnen bekannten Zugang und überprüfen Sie die Plausibilität der Internet-Adresse in der Adresszeile Ihres Browsers.
  • Führen Sie keine Freigaben bei Ihrem Onlinebanking durch, wenn Sie die betreffende Transaktion nicht selbst veranlasst haben.
  • Geben Sie niemals potenziellen Käufern Freigabedaten des Online-Bankings bekannt (Push-TAN, QR-Code, SMS-Code etc.).
  • Überlegen Sie, ob Forderungen nach Daten für die Kaufabwicklung notwendig sind und Sinn ergeben. Ein potenzieller Käufer benötigt zur Kaufpreiszahlung ausschließlich den IBAN und bei Auslandsüberweisungen den BIC!
  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um einen Betrugsversuch handeln könnte, informieren Sie sich bei Fachpersonen oder kontaktieren Sie die Polizei.
  • Verdächtige Wahrnehmungen können Sie bei jeder Polizeidienststelle melden.
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