Die renommierte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner sprach bei einem Vortrag in Innsbruck über Grenzen der Begutachtung von Straftätern. Obwohl die einstige Einschätzung „nach Gefühl“ längst Vergangenheit sei, bleibe das menschliche Handeln eine ewige Ungewissheit.
Ein Angeklagter steht vor Gericht, weil er im Suff seine Freundin mit Fäusten traktierte. Weinerlich gelobt er beim Prozess Besserung, kommt mit einer Geldstrafe davon. Einige Monate vergehen – und derselbe Delinquent steht wegen eines fast identischen Vorfalls erneut vor einem Richter ...
Die Zahlen machen nachdenklich: Exakt 31,2 Prozent von 26.606 Personen, die in Österreich rechtskräftig verurteilt wurden, fassten binnen vier Jahren gleich die nächste Verurteilung aus. Rund ein Drittel dieser Wiederholungstäter kam auf zwei oder mehrere Strafen. Die renommierte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner sprach beim kürzlichen Treffen heimischer Richter in Innsbruck über Gutachten in Strafverfahren, konkret über Gefährlichkeitsprognosen.
Auch das Gesetz gibt nur schwammige Orientierung
Dabei räumte die Expertin ein, dass man „Unsicherheiten und Unvorhersagbares“ nie ausschließen könne. „Allein schon die gesetzliche Formulierung, dass die Person mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rückfällig werden sollte, ist schon schwammig“, gab Kastner zu bedenken. Keine Methode könne menschliches Verhalten exakt vorhersagen.
Allein schon die gesetzliche Formulierung, dass die Person mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rückfällig werden sollte, ist schon schwammig.
Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner
Von „Gefühls-Analyse“ zum Kriterienkatalog
Erfreulich: In der Prognostik habe sich dennoch viel getan: „Früher gab es teils eine rein gefühlsmäßige Erfassung, später hat man strikte statistische Methoden angewandt. Die Rückfallwahrscheinlichkeit und deren Faktoren kann man fast wie einen Einkaufszettel abarbeiten“, sagte Kastner.
Schwierig sei es, zwischen individuellen und gesellschaftlichen Interessen abzuwägen: „Eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 0,1 Prozent kann bei Mord gesellschaftlich schon zu viel sein, während bei anderen Delikten der Toleranzgrad höher ist“, nannte sie ein Beispiel.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.