Tödliche Messerstiche

Mordverdächtiger schweigt weiter, sitzt in U-Haft

Nach der blutigen Messerattacke in Marchtrenk (OÖ) vom Freitag laufen weiter die Ermittlungen. Der Tatverdächtige 40-Jährige sitzt mittlerweile in U-Haft, schweigt aber beharrlich.

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Die Spuren sind beseitigt, der Tatverdächtige verhaftet, die Fassungslosigkeit bleibt. Nach der tödlichen Messerattacke in Marchtrenk, bei der am Freitag ein 40-jähriger Bosnier, der in Traun lebte, getötet wurde, gehen die Untersuchungen weiter.

Verdächtiger in Untersuchungshaft
„Der Mann wurde wegen des dringenden Tatverdachtes des Mordes und der gefährlichen Drohung gegen seine Noch-Ehefrau in Untersuchungshaft genommen“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels, Silke Enzlmüller, gegenüber der „Krone“.

Verdächtiger will keine Aussagen zur Tat machen
Doch ein wichtiger Baustein in den Ermittlungen fehlt weiter. Der dringend Tatverdächtige Montenegriner (40) schweigt nämlich weiterhin beharrlich, macht keinerlei Aussagen zur Tat selbst und zu den Hintergründen.

Frau nach Tat angerufen und bedroht
Doch sein Verhalten nach der Tat scheint als Motiv ganz klar Eifersucht zu bestätigen. Der Verdächtige rief nämlich seine Frau, mit der er in Scheidung lebt, nach den fünf Messerstichen an und gestand die Tat. Danach bedrohte er sie auch noch mit dem Umbringen. Hintergrund: Er vermutete ein Verhältnis seiner Frau mit seinem getöteten Arbeitskollegen.

Auch 19-Jähriger im Visier der Polizei
Im Visier der Behörden bliebt auch noch jener 19-Jährige, der den Verdächtige nach der Tat in ein Café gefahren hatte. „Aber nachdem der mutmaßliche Täter nichts sagt, können wir auch noch nicht sagen, welche Rolle er gespielt hat. Ob er etwa gezwungen wurde“, so Enzlmüller. Er wurde aber wegen Verstoßes gegen das Fremdenrecht angezeigt. Der Serbe ist nicht in Österreich gemeldet.

Der mutmaßliche Täter ist amtsbekannt, er war erst im Februar wegen fortgesetzter Gewalt gegen seine in Scheidung lebende Frau verurteilt worden. Er musste damals zehn Stunden hinter Gitter, wurde dann aber gegen gelindere Mittel wieder freigelassen.

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