Über acht Jahre hinweg soll ein Ex-VP-Stadtrat Geräte verkauft haben, die er auf Spitalsrechnung angeschafft habe, aber nie benötigt wurden. Ein Komplize ist bereits verurteilt, aber der Schuldspruch des Politikers wurde vom Obersten Gerichtshof in Wien aufgehoben. Nun muss alles neu aufgerollt werden.
Ein Zombie beschäftigt das Landesgericht Wels! Ein ohnehin schon alter Akt ist im Gemäuer auferstanden – beziehungsweise wieder von Wien nach Wels zurückgeschickt worden. Es geht um den Fall eines Ex-ÖVP-Stadtrats. Er habe in seiner Funktion als Leiter der medizintechnischen Abteilung des Vöcklabrucker Spitals Geräte auf Spitalsrechnung gekauft, die nie benötigt wurden, und sie anschließend privat wieder verkauft.
Mangelnde Feststellungen
Dadurch sei zwischen 2014 und 2022 ein Schaden von rund einer halben Million Euro entstanden. Der Politiker war bereits des schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen worden, aber der Oberste Gerichtshof in Wien hatte das Urteil nach einer Nichtigkeitsbeschwerde aufgehoben. Mangels Feststellungen sei die Aufhebung des Schuldspruchs erforderlich – konkret ging es darum, dass nicht festgestellt worden sei, ob der Verurteilte bei allen seinen Taten gewusst habe, ob sein Vermögen oder das eines Dritten durch die Taten vermehrt würde.
Auch Drogen eingekauft
Der ehemalige Chef der medizintechnischen Abteilung des Krankenhauses hatte nebenher auch einen IT-Handel betrieben. Obendrein war das nun fraktionslose Gemeinderatsmitglied 2022 verurteilt worden, weil es im Internet Kokain eingekauft hatte. Bei den verschacherten Gerätschaften habe es sich etwa um Festplatten für Röntgengeräte oder Komponenten für WLAN gehandelt.
Politiker muss erneut vor Gericht
Der Komplize wurde im ersten Rechtsweg im Vorjahr zu zehn Monaten bedingt, 3000 Euro Geldstrafe sowie einer Schadenersatzzahlung von 214.000 Euro verurteilt, nicht rechtskräftig. Der Ex-Stadtrat war am 10. Oktober verurteilt worden, doch das Urteil wurde aufgehoben. Am 19. Jänner war wieder eine Verhandlung anberaumt – ein Urteil wurde vertagt, weil noch mehr Zeugen gehört werden müssen. Der „Zombie“-Fall wird das Gericht also noch länger beschäftigen.
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