Milde Gerichtsstrafe

Bruder (22) missbrauchte seine vier Geschwister

Ein geständiger 22-Jähriger soll nach jahrelangen schweren Übergriffen nur acht Monate hinter Gittern verbringen müssen. Das Urteil des Landesgerichts Steyr, das trotz der 22 Jahre des Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht gefällt wurde, ist aber noch nicht rechtskräftig.

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Er war selbst erst 14 Jahre alt, als er sich das erste Mal an seinen Halbbrüdern und Stiefschwestern vergriff. Am Landesgericht Steyr (OÖ) musste sich am Freitag ein 22-Jähriger vor dem Jugend-Schöffensenat verantworten, weil er zur Tatzeit – in den Jahren von 2015 bis 2018 – noch ein Jugendlicher war.

Halbbrüder waren beim ersten Mal sieben und zehn Jahre alt
Dem Angeklagten wurde der schwere sexuelle Missbrauch an seinen beiden Halbbrüdern, die zu den Tatzeiten zehn bis zwölf, beziehungsweise sieben bis zehn Jahre alt waren, vorgeworfen. Der ältere Bruder leidet deshalb unter anderem an einer Depression, deswegen wird auch von einer schweren Körperverletzung ausgegangen.

Stiefschwestern waren fünf und elf Jahre alt
Und auch seine beiden Stiefschwestern, also die Töchter der neuen Lebensgefährtin des Vaters, soll der Bursch unsittlich berührt beziehungsweise missbraucht haben. Die Mädchen waren zum Tatzeitpunkt gerade einmal fünf und elf Jahre alt. Der Angeklagte zeigte sich schon vor der Verhandlung geständig.

Das (nicht rechtskräftige) Urteil des Steyrer Schöffengerichts: 24 Monate Haft, davon acht unbedingt. Das Strafmaß für solche jungen Delinquenten hätte bis zu 7,5 Jahre Haft betragen.

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