Schwaneverbot

Welche Wildtiere darf man eigentlich noch füttern?

Oberösterreich
26.04.2024 08:00

Füttern verboten - das Oö. Jagdgesetz wurde umgeschrieben, wer Wildtiere mit alten Semmeln oder ähnlichem  „verwöhnen“ möchte, macht sich strafbar. Dabei geht es besonders um die Schwäne im Seengebiet und im Bezirk Steyr-Land. Das Verbot betrifft Rehe, Enten, Schwäne. Aber was ist mit Amsel, Fink und Star?

„Wenn ich an meine Kindheit denke, dann waren da wesentlich mehr Schwäne da als jetzt. Einen Unterschied gab es auf jeden Fall: Die Wiesen in Ufernähe waren unrentabel für die Bauern und wurden auch nicht mit schwerem Gerät bearbeitet oder zur Heumahd verwendet. Mich wundert, dass die Ufer auch nicht noch anplaniert werden, damit er mit dem Traktor in den See fahren kann“ – Auf krone.at postete Leserin „Lillith73“ diesen kritischen Kommentar unter unseren Bericht über das strenge Fütterungsverbot für Schwäne, Enten und ähnliche Wildvögel, das ins überarbeitete Oö. Jagdgesetz hineingeschrieben wurde.

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Das Fütterungsverbot für Wildtiere hat den Hintergrund, dass diese von der Bevölkerung oft sehr unsachgemäß gefüttert worden sind, zum Beispiel mit schimmligem Brot. Das schadet der Gesundheit der Tiere.

Wildbiologe Christopher Böck, Landesjagdverband OÖ (Bild: (c)foto-kerschi.at werner-kerschbaummayr)

Christopher Böck, Geschäftsführer des Landesjagdverbands OÖ



Für Juristen ist die Sachlage klar
Für Juristen ist die Sachlage klar, für Laien gibt’s aber Rätselstoff: „Darf man jetzt also auch keine Singvögel mehr füttern? Da fällt von den Futterampeln so einiges auf den Boden, und es sind dann sofort Tauben und Dohlen da. Und die Dohlen haben leider auch gelernt, sich direkt an den Futterampeln zu bedienen“, fragt sich ein Poster mit dem Pseudonym „esregtmiauf“.

Die Antwort weiß Manuela Kopecky, Juristin für Jagdrecht in der Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Land OÖ und nebenbei auch selbst Jägerin: „In Paragraf 4 sind die vom Fütterungsverbot betroffenen Wildtiere genau aufgelistet. Es fallen neben Wildtauben auch Wasservögel wie Graugans, Höckerschwan und Entenarten darunter. Die Gartenvögel gehören definitiv nicht dazu.“

„Gartenvögel gehören nicht dazu“
Juristin Kopecky erläutert den Hintergrund für das Fütterverbot von Schwänen und Enten: „Einerseits bekommen die Tiere dadurch keine artgerechte Nahrung, andererseits entsteht dadurch eine Überpopulation, und die an Menschen gewöhnten Tiere können nicht mehr vergrämt werden.“

„Verbot ist sinnvoll“
Auch Christopher Böck, Wildbiologe und Geschäftsführer des Landesjagdverbands OÖ, betont die Sinnhaftigkeit des Fütterverbots: „An den Seen wird überall mit Tafeln darauf hingewiesen, dass nicht gefüttert werdend darf. Nur leider halten sich viele Menschen nicht daran. Durch solche Fütterungen werden zu viele Schwäne an einem Platz konzentriert. Dadurch ändert sich die natürliche Verteilung, diese Vögel fressen dann Wiesen leer und verkoten alles.“

Kommentar
Knödelbrot als „Corpus delicti“

„Wir haben früher das Knödelbrot von der Mama genommen und dann an die Touristen fürs Schwänefüttern verkauft“ – ein Kollege aus dem Seengebiet bekam bei der Redaktionskonferenz leuchtende Augen, als er sich an seine Bubenstreiche erinnerte.

Heutzutage würde wohl nur die Minderjährigkeit solche kindlichen „Dealer“ vor dem Knast bewahren, denn fürs Schwänefüttern drohen drakonische Strafen. Die Landesjuristen haben’s gut gemeint, bei der Strafdrohung – aber sehr kräftig zugelangt.

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