Wiederbetätigung

Zwei Verurteilungen wegen Nazi-Nachrichten

Gericht
09.03.2023 15:35

Das Herumschicken von NS-verherrlichenden Aussagen hat zwei Salzburger (46, 50) am Donnerstag ins Landesgericht gebracht. Neben einer Bewährungsstrafe setzte es für beide auch eine Geldstrafe.

Vier Prozesse diese Woche im Salzburger Landesgericht mit dem gleichen Vorwurf: der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. In allen Fällen ging es um das Gleiche: das Versenden von Nachrichten via WhatsApp, in denen der Nationalsozialismus und Hitler verherrlicht werden. Ein arbeitsloser und mehrfach vorbestrafter Salzburger (46) verschickte nicht nur 17 solcher Nachrichten zwischen 2019 und 2022, der Anklage nach hatte er auch seine Schlafräume mit einem SS-Ehrendolch dekoriert und sich Nazi-Symbole auf seinen Körper tätowieren lassen. Wie Gerichtssprecher Peter Egger informierte, endete dieser Prozess mit einem Schuldspruch: 15 Monate bedingte Haft und 5400 Euro unbedingte Geldstrafe lautete das rechtskräftige Urteil.

Beim zweiten Prozess war ein in Salzburg lebender Deutscher (50) angeklagt, der bereits in seinem Heimatland einschlägig vorbestraft ist. 24 NS-verherrlichende Nachrichten hat er laut Anklage im gleichen Zeitraum verschickt. Urteil: 15 Monate bedingte Haft und 4680 Euro Geldstrafe. Damit endeten gleich alle vier Wiederbetätigungsprozesse mit bedingten Haftstrafen.

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