Nach Swift-Terror
Plötzlich ohne Einkommen standen eine Steirerin und ihr Baby da. Sie zählen nicht als Härtefall beim Kinderbetreuungsgeld, das der verstorbene Partner bezogen hätte. Wer diese Gesetzeslücke kritisiert und was die zuständige Ministerin dazu sagt.
Nach der Geburt ihres gemeinsamen Kindes haben sich Andrea N. (Name geändert) und ihr Partner für die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes entschieden. Bevor ihr Lebensgefährte in Karenz gehen und die Leistung beziehen konnte, ist er unerwartet verstorben. Ein Schock für die Jungmama. Anfangs ging Frau N. davon aus, dass sie die zwei Monate Kinderbetreuungsgeld, die eigentlich der Kindesvater beziehen hätte sollen, in Anspruch nehmen könnte.
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