Eine Pensionistin stand in Salzburg wegen gewerbsmäßigem Diebstahl vor Gericht. Die Beute: Adventkränze und Dekoartikel. Auf das Diebesgut sei es ihr nicht angekommen. Sie leide unter Kleptomanie, also zwanghaftem Stehlen, verantwortete sich die Frau.
„Ich bin in Therapie und gehe nicht mehr ohne meinen Mann einkaufen. Eine Tasche nehme ich nicht mehr mit“, gab eine 65-jährige Kärntnerin am Dienstag zu Protokoll. Ihr wurde am Salzburger Landesgericht der Prozess gemacht. Vorwurf: Die Frau soll mehrfach Adventkränze, Dekomaterial und Lebensmittel eingesteckt zu haben. Sie leide an Kleptomanie, erzählte die Frau. Das brachte ihr schon Vorstrafen ein. „Es kann ja nicht in ihrem Sinne sein, dass Sie eines Tages im Gefängnis landen“, gab die Richterin zu bedenken. Das Urteil: ein Jahr auf Bewährung. Nicht rechtskräftig!
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