Ein ausgeprägtes Mitteilungsbedürfnis hatte ein 54-jähriger Salzburger. Weil der Langzeitarbeitslose im Jahr 2013 bei einem Wiedereingliederungskurs kein positives Zeugnis erhalten hatte, fühlte er sich ungerecht behandelt. Er begann, seine ehemalige Betreuerin mit Zuschriften zu überhäufen. Auch vor Gericht und Staatsanwaltschaft machte er keinen Halt.
Außerdem gerieten der Chef der Trägerorganisation, ein bekannter Psychiater, und dessen Frau in die Schusslinie des Mannes. Trotz Abmahnung durch den Anwalt der Adressaten machte der Mann weiter. Auch von einer Strafanzeige ließ sich der Mann nicht beeindrucken.
Zu den ersten vier Verhandlungsterminen war er nicht erschienen. Dafür türmten sich bald auch bei Gericht und Staatsanwaltschaft seine Briefe. „Ich wollte, dass sie alle wichtigen Informationen haben“, entschuldigte sich der Mann beim Prozess am Dienstag. Der Richter ermahnte den Mann eindringlich: „Das muss wirklich aufhören!“ Auf ein Urteil wurde gegen eine Probezeit verzichtet.
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