Bei Tat erst 15 Jahre

Stiche gegen „besten Freund“: Tiroler verurteilt

Tirol
20.01.2023 07:07

Nach einer eskalierten Rauferei unter Jugendlichen entschied ein Schöffensenat auf Mordversuch durch einen Tiroler, der zum Tatzeitpunkt erst 15 Jahre alt war. Eine Haftstrafe gab es aber nicht.

Gestritten und vielleicht sogar gerauft wird in vielen Jugendcliquen. Doch was am 18. März des Vorjahres auf einem Parkplatz im Tiroler Unterland passierte, hatte eine andere Dimension und war am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck als versuchter Mord angeklagt!

Aggressiv, wenn er trank
Ein damals erst 15-Jähriger, der unter Alkohol ständig zu Aggressionen neigte, legte sich mit mehreren anderen an. Banaler Grund: Er sollte nicht zu einer Party mitgenommen werden. Mit einem ebenfalls 15-Jährigen kam es zunächst auf einem Spielplatz zu einer Rangelei – doch das spätere Messer-Opfer war weit überlegen und beherrschte zudem diverse Wurftechniken. Zornig suchte der Angeklagte das Weite, schlug dann sogar die Schwester des Gegners und redete vom „Umbringen“ ihres Bruders.

„Aussprache“ endete wieder mit Schubserei
Nach Telefonaten trafen sich die beiden 15-Jährigen später zu einer vermeintlichen „Aussprache“. „Gleich kam es aber wieder zu einer Schubserei“, erzählte der Angeklagte, „dann kniete er auf mir und ich hatte Angst, dass er weiter zuschlägt.“ Der erneut Unterlegene zog dann ein Taschenmesser aus seiner Hose, damit stach er viermal auf Oberkörper und Oberschenkel des angeblich „besten Freundes“ ein. „Ich habe halt mit dem Messer herumgefuchtelt, niemals wollte ich ihn töten. Ich wollte nur erreichen, dass er von mir heruntergeht“, beteuerte der Maurerlehrling in seiner Befragung.

Zitat Icon

Mit 15 Jahren weiß jeder, dass Stiche in den Bauch tödlich sein können.

Gerichtsmediziner Walter Rabl

Glück, dass Stiche nicht lebensbedrohlich waren
Von einer „Fuchtelei“ können die Verletzungen nicht stammen, hielt der Gerichtsmediziner entgegen. „Mit 15 Jahren weiß jeder, dass Stiche in den Bauch tödlich sein können.“ Glück habe das Schlimmste verhindert. Das Opfer stand nach dem Vorfall zwar selbstständig auf, musste dann aber notoperiert werden. Nach der Tat zeigte der 15-Jährige alles andere als Reue: Er posierte auf einem Handyfoto mit seinem blutigen „Stinkefinger“. Der Angeklagte war nach der Tat in U-Haft, wurde dann aber unter strengen Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Der Schulabschluss und totale Alkohol-Abstinenz zeugen davon, dass ihm der 18. März 2022 wohl eine Lehre fürs Leben war.

Der Schöffensenat (keine Geschworenen wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten) erkannte auf Mordversuch, beließ es aber bei zwei Jahren bedingter Haft – nicht rechtskräftig. 8000 Euro sind an das Opfer zu zahlen.

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