Nicht zum ersten Mal verliert ein umstrittener Kärntner Bürgermeister seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer ...
Drei Bier sollen es gewesen sein, die Keutschachs Bürgermeister Gerhard Oleschko (TK) am Allerheiligentag trank. „Zur Feier meines kürzlichen Geburtstages und einer überstandenen schweren Corona-Erkrankung“, sagt er. Okay, soll sein. Blöd nur, dass Oleschko dann in Klagenfurt ins Auto stieg, um nach Hause zu fahren.
Weit kam er nicht. „Ein Scheinwerfer war defekt, die Polizei hielt mich auf. Ein Alkotest ergab 0,98 Promille“, schildert er das Geschehen in der Rosentaler Straße.
„Kein Grund für Rücktritt“
Langer Rede kurzer Sinn: Oleschko ist seinen Führerschein los - nicht zum ersten Mal übrigens. Der Bürgermeister meint, zum zweiten Mal. Andere Stimmen behaupten, das jetzt sei der Hattrick gewesen. Auf seine politische Karriere habe das keinen Einfluss, so Oleschko, der keinen Grund für einen Rücktritt sieht: „Ich bin einer der wenigen Politiker, die versuchen, für die Menschen das Beste zu erreichen. Die Alkofahrt war ein Fehler, keine Frage. Sie hat aber mit meiner politischen Arbeit als Bürgermeister nichts zu tun.“
Um einen Bürgermeister gegen seinen Willen abzusetzen, bedarf es einer vom Gemeinderat beschlossenen Volksentscheidung.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).