Die Schweinehaltung auf Vollspaltböden erhitzt die Gemüter mittlerweile seit Jahren. Ein bereits ausgehandeltes Verbot wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) im vergangenen Jahr wieder kassiert. Die Zuckerl-Koalition wagt jetzt einen neuen Anlauf.
Der neue Kompromiss sieht vor, dass die Haltung auf Vollspaltenböden mit 1. Juni 2034 ausläuft – sieben Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Ab 2027 wird auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse an einem neuen gesetzlichen Mindeststandard gearbeitet, heißt es laut einer Erklärung, die der „Krone“ vorliegt.
Ab 1. Juni 2029 sollen erste Verbesserungen auch in den Ställen spürbar werden. Vorgesehen ist mehr Platz pro Tier und verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial wie Strohraufen oder Hanfseile. Schweine über 85 kg erhalten mindestens 0,8 m² (statt bisher 0,7 m²). „Damit wird die Tierhaltung nachhaltig verbessert und zugleich Rechtssicherheit und Planungsperspektive für die Landwirtschaft geschaffen“, heißt es weiter.
Ausnahmen werde es nur für Härtefälle geben. Heißt: Für Betriebe, die ihre Ställe nach 2018 errichtet haben, gilt eine „sachlich begründete Ausnahme bis zur maximalen Nutzungsdauer von 16 Jahren“. So könne die Umstellung maximal bis 2038 hinausgezögert werden.
Die Neuregelung des Vollspalten-Verbots wurde nötig, da die bisherige Übergangsfrist bis 2040 laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt war. Mit der jetzigen Einigung werde die Tierhaltung laut der Zuckerlkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS nachhaltig verbessert und zugleich Rechtssicherheit und Planungsperspektive für die Landwirtschaft geschaffen.
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