Bettlägerige Patientin ausgenutzt und abgeräumt: Eine Lavanttalerin stahl von ihrem Schützling 34.000 Euro.
„Die besondere Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses zu einer schwer kranken Person ist schon besonders verwerflich“, fand Richter Christian Liebhauser harsche Worte für die Taten einer Pflegekraft aus dem Lavanttal: Die 46-Jährige hatte sich in einer Einrichtung am Hab und Gut einer bettlägerigen betagten Frau vergriffen und von deren Konto in vielen Angriffen insgesamt mehr als 34.000 Euro abgehoben. Wofür war das Geld? „Um Schulden zu bezahlen und für Geschenke an die Verwandtschaft“, gestand die Angeklagte beim Prozess in Klagenfurt.
Das Urteil: sieben Monate bedingt plus Geldstrafe von 320 Tagessätzen zu je vier Euro - die Höhe orientiert sich immer an den Vermögensverhältnissen des Betroffenen. Angenommen.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.