Datenskandal bei Post

EuGH in Luxemburg entscheidet über Schadenersatz

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06.10.2022 11:24

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich an diesem Donnerstag mit dem Datenskandal bei der Österreichischen Post. 2019 war publik geworden, dass diese Kundenadressen einer parteipolitischen Präferenz zuordnete. Die Post sah kein Vergehen, die Daten seien anonymisiert erhoben worden. „Niemand wurde ausspioniert“, betonte damals Post-Chef Georg Pölzl. Ein Betroffener sah das anders und klagte auf 1000 Euro Schadenersatz.

Der Oberste Gerichtshof in Wien wandet sich daraufhin an den EuGH, um die Frage zu klären, ob bei der Verletzung des Datenschutzes auch dann Schadenersatz eingeklagt werden kann, wenn immaterieller Schaden entstanden ist. Der Kläger hatte vorgebracht, dass die ihm zugeschriebene politische Affinität eine Beleidigung sowie beschämend und kreditschädigend sei. Das Verhalten der Post AG habe bei ihm das Gefühl einer Bloßstellung ausgelöst.

Kein Schadenersatz ohne Schaden
EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona meinte dazu in seinen Schlussanträgen, dass für die Anerkennung eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, den eine Person infolge eines Verstoßes gegen die genannte Verordnung erlitten hat, die bloße Verletzung der Norm als solche nicht ausreicht, wenn mit ihr keine entsprechenden materiellen oder immateriellen Schäden einhergehen. Der Anspruch auf Schadenersatz sei nicht gegeben, da kein Schaden entstanden sei. Wobei die Grenze zwischen bloßem Ärger und echtem Schaden unscharf sei. Die Abgrenzung obliege den Gerichten der Mitgliedsstaaten.

In der Angelegenheit liegen bereits zwei Urteile vor. Das Erstgericht wies den Schadenersatzanspruch ab, das Berufungsgericht bestätigte dies. Es führte aus, dass nicht mit jedem Verstoß gegen den Datenschutz automatisch ein Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden einhergehe. Gegen das Urteil wurde Revision beim Obersten Gerichtshof eingelegt, der sich wiederum im Mai 2021 an den EuGH wandte.

Wieder zurück nach Österreich
Der Schlussantrag von Generalanwalt Sánchez-Bordona ist kein Urteil, sondern vergleichbar mit einem Gutachten, dem die Richterinnen und Richter am EuGH nicht folgen müssen. Aufgabe der Generalanwälte ist es, die Richter bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Einen Termin für die EuGH-Entscheidung gibt es noch nicht. Nach dem EuGH-Urteil wandert die Causa wieder zurück an die heimische Justiz, die über die konkrete Klage entscheiden muss. Sie ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.

Angelaufen ist die Causa im Jahr 2017. Damals begann die börsennotierte Post als Adressenverlag Informationen zu den Parteiaffinitäten zu erheben. Mithilfe eines Algorithmus definierte sie anhand bestimmter soziodemografischer Merkmale Zielgruppenadressen. Im Oktober 2019 verhängte die Datenschutzbehörde dazu eine Strafe in Höhe von 18 Millionen Euro, diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom November 2020 aufgehoben und das Strafverfahren beendet.

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