Der 54-jährige Ismail Ünal (54) aus Stronsdorf im niederösterreichischen Bezirk Mistelbach geht wegen Krankenstand beim Teuerungsausgleich jetzt leer aus. Bei Stichtagsregelungen gibt es immer Härtefälle, heißt es aus dem Ministerium.
Zur Notstandshilfe gibt es zusätzlich 300 Euro als Teuerungsausgleich. In der Theorie, denn in der Praxis sieht es ob strenger Fristen anders aus, wie Ismail Ünal (54) aus Stronsdorf im Bezirk Mistelbach am eigenen Leib erfuhr. Denn das Geld gibt es nur, wenn man im Mai und Juni mindestens 31 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat.
Dreieinhalb Wochen im Krankenstand
In den Monaten davor wäre Ünal bezugsberechtigt gewesen, nicht aber im relevanten Zeitraum. Ünal war da nämlich dreieinhalb Wochen im Krankenstand, zu kurz für den Erhalt der 300 Euro. Weil er aber aufgrund eines wichtigen Termins im Ausland erst wieder ab 15. Juni Notstandshilfe beziehen konnte, kommt er auch hier nicht auf die notwendigen 31 Tage. „Man kann sich ja nicht aussuchen, wann man krank wird“, ärgert sich seine Frau Eva Strutzenberger über die „skurrilen und ungerechten Bedingungen“.
„Es gibt immer Härtefälle“
Beim Arbeitsministerium verweist man darauf, dass es notwendig war, klare Voraussetzungen festzulegen. „Es tut uns leid, dass es hier keinen Anspruch auf Auszahlung gibt. Es ist aber leider so, dass es bei Stichtagsregelungen immer Härtefälle gibt“, heißt es.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.