„Krone“-Ombudsfrau

Versicherungsärger nach Schlaganfall im Paradies

Ombudsfrau
31.08.2022 10:00

Während seiner Flitterwochen auf den Malediven erlitt ein Grazer im April einen schweren Schlaganfall. In weiser Voraussicht hatte das frischvermählte Paar eine Reiserversicherung abgeschlossen. Doch diese habe laut den Lesern gehörig Probleme bereitet.

Es war Sonntag, der 10. April 2022, der fünfte Tag des Aufenthalts, an dem die Flitterwochen von Denise und Stephan J. von einer Sekunde auf die andere zu einem Albtraum mutierten. „In der Früh beim Aufstehen hatte Stephan einen schweren Schlaganfall“, erinnert sich die Grazerin. Rasch habe ein medizinsicher Transport des 37-Jährigen vom Urlaubsresort auf die Hauptinsel Malé organisiert werden müssen.

Warten auf Ambulanzflug
Die dafür notwendigen 3000 Dollar habe sie kurzfristig selbst aufbringen müssen, da die Versicherung, die Frau J. kontaktiert hatte, nicht sofort Geld überweisen habe wollen. Nach mehreren Stunden sei ihr Mann endlich im Spital angekommen und wurde behandelt. „Er wäre bereits am Freitag, fünf Tage nach dem Schlaganfall, rückflugtauglich gewesen. Allerdings schaffte man es nicht, in dieser Zeit einen Ambulanzflug zu organisieren.“

Nach vier Monaten nicht alles erstattet
Erst weitere fünf Tage später habe Herr J. ausgeflogen werden können. Heute, nach vier Monaten, gehe es ihm zwar besser. „Wir warten aber immer noch auf mehrere tausend Euro von der Versicherung. Man behandelt unsere eingereichten Kosten immer nur ‚scheibchenweise‘“, wandte sich die Familie Mitte August mittlerweile sehr verärgert an die „Krone“.

Versicherung mit Fall konfrontiert
Die Ombudsfrau konfrontierte die zur Allianz Gruppe gehörende Allianz Partners mit diesem Fall. Es seien Spitalskosten, die Rückführung mit dem Ambulanzjet, Medikamente sowie Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bereits erstattet worden. Die weiteren rund 3930 Euro für den Rückflug von Frau J. sowie den medizinischen Transport von der Urlaubsinsel nach Malé seien in der Zwischenzeit ebenfalls überwiesen worden.

Man entschuldige sich vielmals für die Verzögerung, die wohl aufgrund eines Missverständnisses in der Korrespondenz sowie der Komplexität der Versicherungsangelegenheit entstanden sein dürfte. Man wünsche Herrn J. zudem eine gute und rasche Genesung.

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