
Polizisten aus allen drei Anrainerstaaten machten am Sonntag Jagd auf Bootsfahrer, die es mit den Spielregeln auf dem See nicht so genau nahmen.
Von 16 bis 21 Uhr waren die Seepolizisten aus Vorarlberg, der Schweiz und Deutschland am Sonntag auf dem Bodensee im Einsatz. Bei der zweiten Großkontrolle, die in diesem Jahr über die Bühne ging, lag das Augenmerk der Exekutive vor allem auf der Einhaltung der Verkehrsvorschriften. Zudem wurden die erforderlichen Berechtigungsnachweise, die Vollständigkeit und Zulässigkeit der Rettungsmittel sowie die Kennzeichnungspflicht bei Stand-Up-Paddles (SUP) und Kajaks überprüft.
Auf dem Bodensee muss bei allen Fahrzeugen über 2,50 Meter Länge - also auch bei einem SUP - der Name und die Kontaktdaten des Eigentümers klar erkennbar sein. Die Infos können beispielsweise mit wasserfestem Stift auf das Board geschrieben werden.
Knapp 200 Fahrzeuge wurden kontrolliert
Bei der Großkontrolle wurden insgesamt 110 Motorboote, 22 Segelboote und 65 sonstige Wasserfahrzeuge genauer unter die Lupe genommen. Am Ende wurden 49 Verstöße gegen die Bodenseeschifffahrtsordnung registriert.
Die meisten Verstöße ergaben sich durch nicht gekennzeichneten Stand-Up-Paddles, falsches Verhalten in den Uferzonen oder Ausrüstungsmängel. Wer sich weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt, ist verpflichtet, ein Rettungsmittel beziehungsweise eine Schwimmhilfe (Weste, Restube oder Ähnliches) mitzuführen.
Was das falsche Verhalten in den Uferzonen angeht, ist das Durchfahren von Sperrzonen wie Naturschutz, Schwimmzonen und Trinkwasserschutzgebieten grundsätzlich verboten. Die Bereiche sind durch Hinweisschilder und/oder Bojen markiert.
Naturschutzflächen wie etwa in Hard sind an den weiß-rot-weiß gestreiften Tonnen zu erkennen.














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