Angklagter schimpft:

„Das war ja nicht einmal eine echte Werkstatt“

Vorarlberg
25.08.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein Prozess am Landesgericht Feldkirch nahm eine überraschende Wende: Statt die Betrugsvorwürfe gegen seine Person zu klären, nahm ein polnischer Kfz-Mechaniker seinen Ex-Arbeitgeber ins Visier.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der angeklagte Pole (34) Kunden Reparaturen versprochen und dafür Geld im Voraus kassiert – angeblich für günstige Autoteile aus seiner Heimat. Geliefert oder repariert wurde allerdings nicht, auch bestellte Winterreifen kamen nie bei den Kundinnen und Kunden an. Zwei Frauen verloren so 560 bzw. 300 Euro, sein ehemaliger Chef 1000 Euro. Im Kern gestand der Mechaniker die Betrügereien zwar ein – behauptete aber, die Teile zwar allesamt erhalten, nur eben nicht verbaut zu haben.

Pole wollte Chef ein fremdes Auto verkaufen
Weit brisanter ist ein anderer Vorwurf: Der Angeklagte soll seinem Ex-Chef ein Auto um 6000 Euro zum Kauf angeboten haben – dabei handelte es sich allerdings um ein Fahrzeug, das ihm eine Kundin lediglich zur Reparatur anvertraut hatte. Der nunmehrige Ex-Chef witterte den Betrug, forschte die Adresse der Eigentümerin aus und deckte den Schwindel auf, noch bevor Geld floss.

Als Zeuge geladen, mutmaßte der Werkstattbetreiber und Autohändler, dass die Schuldenmisere des Angeklagten Auslöser für die Betrügereien gewesen sei.

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Sollten sich die Vorwürfe als haltlos erweisen, droht Ihnen eine weitere Anklage – und im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Haft.

Die Richterin zum Angeklagten

Volle Breitseite gegen den ehemaligen Arbeitgeber
Kurz darauf nahm die Verhandlung eine ungeahnte Wendung: Der Mechaniker warf seinem Ex-Chef vor, gar keine „echte Kfz-Werkstatt“ zu betreiben, sondern lediglich eine gemietete Lagerhalle. Zudem soll dieser Kundenautos bewusst als irreparabel schlechtgeredet haben, um sie billig aufzukaufen – Vorwürfe, die ausgesprochen schwer wiegen. Worauf die Richterin einschritt und den Angeklagten vor den Konsequenzen einer Verleumdung warnte: „Sollten sich die Vorwürfe als haltlos erweisen, droht Ihnen eine weitere Anklage – und im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Haft.“ Diese Intervention saß, der Pole zog es von da an vor, zu schweigen.

Schuldspruch wegen Veruntreuung und Betrug
Die Richterin spricht den Angeklagten schließlich wegen Veruntreuung und Betrug schuldig. Sie verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten, dazu kommt noch eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro. Darüber hinaus muss der Pole den drei Opfern den entstandenen Schaden rückerstatten. Mildernd wertete das Gericht, dass die Veruntreuung des Autos beim Versuch blieb. Erschwerend wirkten sich allerdings drei einschlägige Vorstrafen aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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